Sandra Leitner (30) aus Oberösterreich wurde 2008 mit dem ersten Platz des österreichweiten Pflege- und Betreuungspreises der Volkshilfe ausgezeichnet. Ihr aufopferndes Engagement als pflegende Angehörige für ihre neunjährige, geistig schwerstbehinderte, stoffwechsel-, muskel- und epilepsiekranke Tochter Michaela, war für die Jury aus politischen und gesellschaftlichen Akteuren mustergültig.
Doch hinter dem symbolträchtigen Preis steckte ein erbitterter zweijähriger Kampf an Seite der Volksanwaltschaft, damit ihrem Kind von Behördenwegen eine höhere Pflegestufe zuerkannt wird. Ein Kampf gegen vermeintliche Windmühlen, der schließlich sogar bis zur Diagnose „Burn-Out“ führte. Doch die junge Mutter hatte Erfolg. Sie konnte nicht nur eine Anpassung der Pflegestufe erreichen, sondern auch, dass Michaela den Kindergarten genauso lange besuchen konnte, wie gesunde Kinder.
Im Interview mit Unzensuriert.at schildert Sandra Leitner in eindrucksvollen Worten ihren Weg zur Gerechtigkeit, warum sie im schlimmsten Fall sogar eine illegale Pflegerin beschäftigen würde und was sie von dem Pilotprojekt des Sozialministeriums hält, künftig auch die Pflegefachkräfte neben Ärzten für die Pflegegeld-Einstufung verantwortlich zu machen.
Frau Leitner, Ihrer behinderten Tochter wurde im Herbst 2006 von der zuständigen Behörde des Landes der Pflegebedarf um 30 Stunden mit der Begründung gestrichen, dass ein gleichaltriges gesundes Kind ebenfalls zu beaufsichtigen sei. Die Amtsärztin hatte hingegen einen Pflegebedarf von 180 Stunden pro Monat festgestellt. Wie haben Sie damals die Situation erlebt?
Es ist eine Schande, dass man als Mutter von einem schwerstbehinderten Kind als Bittsteller behandelt wird. Menschen, die diese Entscheidungen treffen, wissen oft nicht über die wirklichen Probleme Bescheid. Durch die Einstufung von Michaela in die Pflegegeldstufe 3 zählte die dauernde Bereitschaft einer Pflegeperson und die dauernde Anwesenheit während der Tages- und Nachtstunden wegen Eigen- oder Fremdgefährdung nicht mehr. Als pflegende Angehörige hatte ich dann plötzlich den Fall, dass ich sieben Tage die Woche 14 bis 18 Stunden auf den Beinen war. Neben meiner Tochter sollte ja auch noch der Haushalt geführt werden.
Sie haben sich als letzte Konsequenz an die Volksanwaltschaft gewandt. Zeigte die zuständige Behörde unter medialer Beachtung Ihres Falles dann Einsicht?
Ich sah wirklich keinen anderen Ausweg, mich gegen diese Ungerechtigkeit zu wehren. Ich hatte zwei Gerichtsverhandlungen hinter mir, die mit einem sogenannten Vergleich abgeschlossen wurden. Der hieß allerdings: Frau Leitner geben Sie sich mit der Pflegestufe 4 zufrieden, weil wenn Sie dagegen berufen, könnte Ihnen passieren, dass sie wieder auf Pflegestufe 3 zurückfallen.
Ich war aber aus der täglichen Alltagserfahrung mit Michaela auch schon damals nicht mehr in der Lage, ein Mittagessen zu kochen neben der Beaufsichtigungsnotwendigkeit rund um die Uhr. Und ich habe mehr als nur einmal erlebt, dass meine Tochter in der Zwischenzeit den Fernseher, die Stereoanlage oder die Blumen vom Wohnzimmerschrank herunter schmiss – spätestens da bekam ich den Mut und die Kraft, meinen Fall öffentlich zu machen. Ich hätte keine andere Möglichkeit gesehen, die 30 Stunden Pflegeaufwand wieder zurückzubekommen.
Aber auch ein anderes Erlebnis mit meiner Tochter hat mich stark gemacht zu kämpfen: Als Michi im Garten Katzenkot und Nacktschnecken verspeiste, konnte ich mich nie und nimmer mehr mit dieser eigenwilligen Begründung zufriedengeben.
Dass ich aber nur mit Hilfe der Volksanwaltschaft und der Medien zu meinem Recht gekommen bin, macht mich irgendwie schon traurig.
Haben Sie zu keinem Zeitpunkt die Möglichkeit ins Auge gefasst, Ihre Tochter in ein Pflegeheim zu geben?
Niemals! Wäre mir nicht geglaubt worden, hätte ich meine Tochter mit medialer Unterstützung eher einen Tag vorm Sozialministerium oder vorm Landhaus abgeliefert, damit sich die zuständigen Politiker endlich selbst ein Bild vom Pflege- und Betreuungsalltag machen hätten können!
Inwieweit kommt Ihnen die Legalisierung der Pflege durch ausländisches Personal zugute?
Die stundenweise Hilfe durch die Sozialdienste kostet für drei Stunden täglich gleich viel, wie eine ausländische Pflegekraft den ganzen Tag. Ein Langzeithilfeeinsatz der mobilen Dienste kostet für 15 Wochenstunden 16.000 Euro im Jahr, wovon etwa 1.000 Euro im Monat der Sozialhilfeverband und das Land Oberösterreich trägt und der Rest von 400 Euro pro Monat jener Kostenanteil ist, den ich vom Pflegegeld bezahlen muss. Das größte Problem der Hilfsdienste ist aber die fehlende Wochenend- oder Abendbetreuung. Da ist kein normales Familienleben mit meinem Mann und meiner gesunden Tochter nebenbei mehr möglich.
Sie sagten, Sie würden im Ernstfall auch eine ausländische Pflegerin privat und unter der Hand bei Ihnen beschäfigen. Fürchten Sie keine Konsequenzen oder würden Sie diese in Kauf nehmen?
Letzte Woche habe ich die Pflegerin, die meine Tochter mit mir zusammen betreut, angemeldet. Ich habe die Förderung für die 24-Stundenbetreuung beantragt, damit ich mir die Sozialversicherungskosten für die Pflegerin leisten kann. Sollte ich diese Förderung aus irgendeinem Grund nicht bekommen – es besteht kein Rechtsanspruch darauf – bleibt mir nichts anderes übrig, als die Pflegerin ohne Anmeldung zu beschäftigen. Ich befürchte nicht, dass ich für dieses Verbrechen, mir selbst Hilfe zu holen, ins Gefängnis komme, und eine Geldstrafe könnte ich mir sowieso nicht leisten.
Sollte dies jedoch der Fall sein, habe ich mediale Unterstützung, die sofort bereit ist, dies öffentlich zu machen. Dem Sozialministerium habe ich schon vorgerechnet, wieviel ein Heimplatz mit entsprechender Betreuung für meine Tochter kosten würde, nämlich 9600 Euro pro Monat. Meine Pflegedienste kosten 1170 Euro im Monat, und die bezahle ich gerne auch an eine illegale Personenbetreuerin, falls mir nichts anderes übrigbleibt. Tut mir leid, aber ich wüsste keinen anderen Ausweg.
Sozialminister Hundstorfer will in einem Pilotprojekt die Stufenerhöhungen beim Pflegegeld auch von Pflegefachkräften durchführen lassen. Ein Lichtblick?
Alle ausgebildeten Fachkräfte haben mir gesagt, dass es ohnehin nicht möglich ist, neben der Betreuung von Michaela, ein zweites Kind zu beaufsichtigen. Ich stehe der Regelung daher positiv gegenüber und befürchte keine Einschnitte. Vielleicht ist sie auch ein erster Schritt in Richtung wahrheitsgemäßer Einstufung des tatsächlichen Pflegeaufwandes.
Im Gegensatz dazu wird es aus budgetärer Notlage keine Valorisierung des Pflegegeldes geben. Was sagen Sie dazu?
Komisch finde ich, dass beispielsweise Politikergehälter und Kollektivverträge für Personen, die es im Leben ohnehin einfacher haben – weil sie nicht auf fremde Hilfe angewiesen sind – jährlich erhöht werden und ebenso die Stundensätze für mobile Dienste, das Pflegegeld hingegen nicht.
Irgendwas ist da gewaltig faul und muss geändert werden, sonst bleibt uns pflegenden Angehörigen auch in Zukunft nichts anderes übrig, als uns ausländische Personenbetreuer bei der Pflege unserer Angehörigen zu Hilfe zu holen.
Mir wurde schon oft vorgeworfen, dass ich keine österreichischen Heimhelferinnen beschäftige. Leider kann ich mir um das derzeitige Pflegegeld, das für mich einen Stundensatz von 1,50 Euro ausmacht, kein österreichisches Personal leisten, auch wenn ich gerne wollte. Eine Stunde persönliche Assistenz – die meine Tochter allerdings nicht bewilligt bekommt – kostet 35 bis 37 Euro. Um dieses Geld hilft mir eine ausländische Pflegerin den ganzen Tag.
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