Der Österreichische Presserat wirft der Tageszeitung Österreich schlechte Recherche und Ausländerdiskriminierung vor. Das berichtet Die Presse. Das Medium hatte über einen angeblich brutalen Drogenkrieg zwischen Tschetschenen und Afrikanern berichtet. Laut Presserat ist der Artikel mit der Überschrift „Zwei Banden im brutalen Drogenkrieg“ geeignet, das latente Misstrauen der Bevölkerung gegen Ausländer zu verstärken und Fremdenangst zu schüren.
und wurde deshalb vom Presserat gerügt.
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Der Presserat kam zu diesem Ergebnis, da Behauptungen ohne Angabe zuverlässiger Quellen und sorgfältiger Recherche im Raum stünden. Nur ein Hinweis auf einen „erfahrenen Ermittler“ sei nicht ausreichend. Zudem seien Aussagen wie „Viele Tschetschenen sind Konsumenten oder suchtkrank“ grob verallgemeinernd. Der Geschäftsführer des Presserates, Alexander Warzilek, sagte gegenüber der Presse: „Von insgesamt 78 Entscheidungen ist es die erste, die zum Thema Diskriminierung von Migranten gefällt wurde.“
Der Presserat wacht über die Grundsätze der journalistischen Arbeit und ist das Selbstkontrollorgan der österreichischen Presse. Nicht alle Medien sind Mitglied dieser Organisation. Auch die Tageszeitung Österreich nicht, weshalb deren Geschäftsführer Oliver Voigt auf das Urteil gelassen reagierte: Der Presserat sei bei Nichtmitgliedern gar nicht zuständig. Deswegen habe man keine Notwendigkeit gesehen, sich zu den Vorwürfen zu äußern.
Wer die Wahrheit vorenthält, wird nicht gerügt
Politisch Korrekte werden die Rüge des Presserates, die freilich sonst keine Konsequenzen hat, mit Wohlwollen zur Kenntnis nehmen. Sie sehen es nicht gerne, wenn Zeitungen bei brutalen Verbrechen auch das Herkunftsland des Täters nennen. Jüngstes Beispiel : Beim Amokläufer in Belgien berichteten die meisten Medien von einem aus Lüttich stammenden Mann namens Norodine Amrani, nicht aber, dass der 33-jährige aus Marokko stammt. Dieser Stil zieht sich in der überwiegenden Berichterstattung durch: Man schreibt zwar über die schrecklichen Verbrechen, über Messerattacken, die sich häufen, vermeidet aber in der Regel die Angabe, aus welchem Land der Mörder oder Schläger kommt. Wer das verschweigt, enthält den Lesern Informationen vor, gerät aber nicht in Gefahr, vom Presserat wegen Diskriminierung und Schüren von Fremdenhass verurteilt zu werden.