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8. Jänner 2012 / 08:27 Uhr

US-Kommission will Chancengleichheit für “Lernbehinderte”

BildUnternehmen haben es in Amerika nicht leicht. Der neueste Streich der Behörden könnte es ihnen verbieten, einen High-School-Abschluss von ihren Bewerbern zu fordern. Denn dadurch könnten Menschen mit Behinderung – in diesem Falle einer Lernbehinderung – diskriminiert werden, so die Kommission für gleiche Arbeitsplatzchancen. In diesem Fall träte der "Americans with Disabilities"-Act in Effekt. Nun wird befürchtet, dass für junge Menschen der Anreiz, die High School abzuschließen, sinkt und ein Bildungsrückgang auftritt.

 

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Bald wird es leichter sein, ohne Schulabschluss eine Stelle zu finden.
Foto: U.S. Navy photo / public domain

Das Schreiben der Kommission besagt, dass, falls ein Arbeitgeber den High-School-Abschluss in seine Bewerbungskriterien aufnimmt, dieser für die ausgeschriebene Position notwendig sein muss – in diesem Falle muss der Arbeitgeber auch beweisen können, dass die fragliche Tätigkeit nur von einem Absolventen durchgeführt werden kann. Selbst wenn ein Abschluss erforderlich ist, könnte der Arbeitgeber verpflichtet sein, eine Person mit Lernbehinderung versuchen zu lassen, ob sie die Tätigkeit nicht trotzdem ausführen kann. Die staatliche Richtlinie zur Behindertengleichstellung im Beruf würde dadurch verletzt, dass ein Bewerber vom Bewerbungsverfahren ausgeschlossen wird, weil er aufgrund einer Lernbehinderung, die die Definition einer "Behinderung" in der Richtlinie erfüllt, die Schule nicht abschließen konnte, so die Kommission.

Motivation für High-School-Abschluss wird sinken

Nun befürchten Experten des Arbeitsrechts schwerwiegende Konsequenzen für Unternehmen: "Es wird weniger Motivation für die Bevölkerung geben, ein High-School-Diplom zu erarbeiten, wenn viele Arbeitgeber es als Kriterium für Bewerber in ihrem Unternehmen abschaffen", so die Juristin Mary Theresa Metzler. Die Kommission vertritt hingegen eine andere Meinung: "Die Menschen wissen, dass sie alle Bildung brauchen, die sie erlangen können", so die Rechtsberaterin der Kommission. Außerdem würde die fragliche Situation nur eintreten, wenn ein High-School-Diplom für eine Arbeitsstelle nicht dringend notwendig ist: "Das wird nie passieren, wenn ein Diplom tatsächlich nötig ist, um die Tätigkeit ausführen zu können", behauptet die Chefjuristin der Kommission. Doch wie würde man diese Notwendigkeit beweisen können?

Beschwerden gescheiterter Bewerber könnten zunehmen

Metzler befürchtet, der Brief der Kommission könnte die Anzahl der Klagen gegen Unternehmen von gescheiterten Bewerbern zunehmen lassen. Sie empfiehlt jedoch ihren Klienten, ihre Stellenausschreibungen in Hinblick auf die Notwendigkeit des Abschlusses zu überarbeiten: "Obwohl viele Arbeitgeber diese Forderung standardmäßig inkludieren, könnte eine tiefergehende Untersuchung zeigen, dass eine geringere berufliche Qualifikation genügen würde." Und selbst in Situationen, in denen ein Abschluss absolut notwendig ist, müssten die Arbeitgeber feststellen, ob eine "vernünftige Hilfestellung" es auch einer lernbehinderten Person ohne Diplom ermöglichen könnte, die Arbeit durchzuführen.

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