Gigantische Mittel wendet die Republik Österreich alljährlich für die staatliche Verfahrenshilfe auf. Die Fälle, in denen Straf- und Zivilparteien vor den österreichischen Gerichten kostenlose Verfahrenshilfe erhalten, gehen in die Zehntausende. Die Republik und damit die österreichischen Steuerzahler müssen dafür viele Millionen Euro aufwenden. Ob die Gewährung der Verfahrenshilfe beim Großteil der Fälle gerechtfertigt ist, erscheint fraglich. Die FPÖ-Abgeordnete Susanne Winter hat nun eine Anfrage an die zuständige Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) gerichtet. Die schwarze Justizministerin zeigt sich jedoch wenig problembewusst. Ein Missbrauch der Verfahrenshilfe könne laut Karl „mangels näherer Kenntnis der dieser Behauptung zugrunde liegenden Fälle nicht nachvollzogen werden.“ Wenn die beabsichtigte Rechtverfolgung offenbar mutwillig oder aussichtslos erscheine, werde ohnehin keine Verfahrenshilfe gewährt. Damit sieht die Justizministerin eine missbräuchliche Inanspruchnahme hintangehalten.
33.000 Verfahrenshilfeansuchen
Dass bei 33.000 Verfahrenshilfeansuchen, die allein vom 1.1.2011 bis zum 1.8.2012 bei en österreichischen Gerichten gestellt worden ist, ein hohes Potential an Missbrauchsfällen dabei sind, ergibt sich wohl schon aus der großen Zahl. Auffallend ist die unterschiedliche Genehmigungspraxis der Gerichte zwischen Straf- und Zivilgerichtsverfahren. Während bei Zivilrechtsverfahren bundesweit 2011 von rund 21.000 Fällen 16.000 auch bewilligt worden sind, ist das Verhältnis bei Strafverfahren für die Antragsteller noch günstiger. Dort wurden von 3431 ganze 3315 Fälle bewilligt. Vor allem das Straflandesgericht Wien sticht hier heraus, wo von nur in 50 von 1440 Fällen eine Ablehnung gekommen ist.
18,4 Millionen Euro und hoher Ausländeranteil
Wenn man weiß, dass die Anzahl an Ausländern, seien es Asylanten oder sonstige Zuwanderer, gerade bei Strafdelikten überdimensional hoch ist, so wird schnell klar, dass man mit der Verfahrenshilfe vor allem ausländische Kriminelle unterstützt. Eigentlich ist vorgesehen, dass sich der Staat die vorgestreckte Verfahrenshilfe bei Besserung der sozialen Lage der Unterstützten wieder zurückholen kann. Diese „Rückholaktion“ scheitert aber zumeist daran, dass die Straffälligen untergetaucht oder ins Ausland verschwunden sind. Der Staat bleibt somit auf Kosten von durchschnittlich 18,4 Millionen Euro im Jahr sitzen.