Von 6.043 Personen, die zum 31.12.2011 in Strafhaft in waren, zählte rund ein Viertel zur Gruppe der Freigänger. Damit geht jeder vierte verurteilte Häftling während seines Gefängnisaufenthaltes in der Öffentlichkeit „spazieren“. Dabei kommt es auch immer wieder zu Fluchtversuchen. Die Freigänger kehren einfach nicht mehr in ihre Gefängnisse zurück. Oft begehen sie erneut Straftaten, die allerdings von Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) nicht weiter registriert werden.
Allein im Jahr 2011 waren insgesamt 1466 Strafhaft-Freigänger unterwegs. Zum Stichtag 1. Oktober waren 2012 insgesamt 449 Personen auf Freigang, 72 Personen von ihnen waren Ausländer. Im „gelockerten Vollzug“ befanden sich darüber hinaus 1.405 Personen, wovon 440 davon Ausländer waren.
128 Freigänger kehrten Strafhaft den Rücken
In den letzten zehn Jahren kehrten allein 128 Freigänger nicht in die Strafhaft zurück. Durchschnittlich 13 Hägtlinge pro Jahr ziehen es also vor, das Schnuppern in die Freiheit zum Fluchtversuch zu nutzen. Über die Straftaten, die Freigänger während ihres Außenaufenthaltes verüben, weiß Justizministerin Karl nichts zu berichten, da sie darüber keine Statistiken erheben lasse. Die Ministerin mutmaßt aber, dass es sich „um wenige Einzelfälle“ handle.