Die sozialistische französische Regierung geht nun gegen ihre schärfste innenpolitische Kritikerin Marine Le Pen vom Front National vor. Sie beantragte beim Europäischen Parlament die Aufhebung der parlamentarischen Immunität der Europaabgeordneten. Auf dieser Grundlage möchte die Regierung ein Strafverfahren gegen die engagierte Oppositionspolitikerin wegen angeblicher „Anstachelung zum Rassenhass“ betreiben. Die betroffene Politikerin zeigt sich allerdings gelassen.
Ende November richtete das französische Justizministerium ein Ansuchen an den sozialistischen EU-Parlamentspräsident Martin Schulz. Offiziell gibt das Justizressort an, dass Äußerungen Le Pens vom 10. Dezember 201 in Lyon die Grundlage für das Strafverfahren sind. Le Pen habe damals die muslimischen Gebete auf offener Straße in Frankreich mit der deutschen Besatzung verglichen. Darin sehen sozialistische Justizkreise die Anstachelung zum Rassenhass. Politisch steht Justizministerin Christiane Taubira, eine farbige Linkspolitikerin aus der Parti radical de Gauche, die die sozialistische Regierung unterstützt, hinter dem Straf- und Auslieferungsbegehren.
Le Pen sieht das übliche Prozedere
Die betroffenen FN-Parteichefin Le Pen sieht den Antrag auf Aufhebung ihrer parlamentarischen Immunität gelassen. Für Le Pen ist das Vorgehen von Justiz und Regierung „das übliche Prozedere“. Sie erkennt dahinter ausschließlich politische Motive, ähnliche Verfahren seien auch schon gegen ihren Vater betrieben worden, um ihn mundtot zu machen.