Die Europäische Union plant einen Anschlag auf die Sortenvielfalt in der Landwirtschaft. Über eine Novelle des Saatgutzulassungsrechts möchte man “europäische Einheitssorten” schaffen, andere Nutzpflanzen und deren Saatgut wären dann verboten bzw. in der Praxis nicht mehr möglich. Durch eine verpflichtende Registrierung möchte die EU erreichen, dass Landwirte, Erwerbsgärtner und Privatpersonen künftig unregistiertes Saatgut weder kommerziell vertreiben noch freiwillig tauschen dürfen. Nicht zugelassene Sorten und deren Verbreitung stünden unter der Sanktion von Verwaltungsstrafen. Institutionen, wie die Arche Noah in Niederösterreich wären dann unmöglich.
Neue Saatgutverordnung macht “alte Sorten” illegal
Durch die bürokratische Mühle eines “europäischen Zulassungsverfahrens” möchte die Europäische Union Pflanzen- und Saatgut zu hundert Prozent kontrollieren und reglementieren. Ziel ist die Einheitsnutzpflanze. Alle verkehrsfähigen Sorten sollen in Zukunft registriert und zugelassen werden. Wesentliche Grundlagen im Hauptzulassungsverfahren sollen “Uniformitätskriterien” sein. Biologische Vielfalt und genetische Breiten, wie sie vor allem alte und seltene Sorten im traditionellen Obst- und Gemüseanbau haben, soll es laut EU in Zukunft nicht mehr geben.
Institutionen, wie etwa die Arche Noah im niederösterreichischen Schiltern könnten dann bald der Vergangenheit angehören, da ihre Aktivitäten einem EU-weiten Verbot unterliegen.