Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat ein Urteil gefällt, das die Meinungs- und Pressefreiheit im Internet bedroht: Kann die Identität eines Users nicht festgestellt werden, so haftet der Betreiber einer Plattform für dessen veröffentlichte Kommentare.
Anzeige landete beim Portal
Anlassgebend war ein Fall in Estland, bei dem auf dem Portal Delfi AS beleidigende Kommentare veröffentlicht wurden: Weil Eisbrecher für Fährschiffe Wege ins Eis schlugen, wurden günstigere Autostrecken übers Eis verzögert – Autofahrer antworteten darauf mit Beleidigungen und Drohungen. Da sich die Benutzer nicht registrieren mussten, um die Kommentare zu veröffentlichen, konnten die Fährschiff-Betreiber keine Klage gegen sie erheben.
Der EGMR befand daher, dass das Portal selbst für die Kommentare verantwortlich sei und daher zurecht Klage gegen Delfi AS erhoben worden war. Begründet wurde das Urteil damit, dass das Portal die veröffentlichte Meinung kommerziell nutzen konnte, berichtete sie Süddeutsche Zeitung.