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6. März 2014 / 21:28 Uhr

Die Linke fordert ein Verbot “rechter” Wunschkennzeichen

In Deutschland wütet wieder einmal die Paranoia der politisch Korrekten. Neuestes Opfer des Regulierungswahns der Linken sollen nun Wunschkennzeichen an Autos sein, die angebliche Andeutungen an rechte Parteien oder Personen erkennen lassen. Die Linke fordert ein generelles Verbot solcher Nummernschilder und bekommt dafür auch Unterstützung aus den deutschen Bundesländern, vor allem von der SPD. Bislang galt laut Zulassungsverordnung, dass die Nummernschilderkombinationen nicht gegen die guten Sitten verstoßen dürfen. Zusätzlich gibt es von einem Bund-Länder-Ausschuss eine Weisung, die den Gebrauch bestimmter Kombinationen untersagt. Wie die Weisung umgesetzt wird, liegt allerdings im Ermessen der Länder. Die Linkspartei will nun einen bundesweiten Katalog einführen, in dem stehen soll, was zukünftig erlaubt ist und was nicht.

“HH” und “NSU” verboten, “DDR” erlaubt

Dabei gehen die Linken bei ihrem Vorhaben gewohnt einseitig und ausgrenzend vor. So soll zum Beispiel Autobesitzern aus Nürnberg (N) nicht mehr erlaubt werden, nach dem “N” die Buchstaben “S” und “U” hinzuzufügen. Nürnbergs Bürgermeister Ulrich Maly (SPD) argumentiert, man wolle so auf die Opfer der NSU-Morde Rücksicht nehmen. Die Ausgabe von Buchstabenkombinationen wie “NS”, “KZ”, “SS”, “SA”, “AH” und “HH” ist bereits seit dem Jahr 2000 durch Weisungen untersagt. Man könne sie alle mit dem Nationalsozialismus in Verbindung bringen, so die Argumentation. Dass viele Menschen zum Beispiel “HH” als Wunschkennzeichen wegen ihrer Heimatstadt “Hansestadt Hamburg” am Auto haben, kümmert die Political-Correctness-Verfechter wenig. Im Gegenteil, hat man ein “HH” im Autokennzeichen, kommt es durchaus vor, dass Linksradikale das Auto beschädigen.

Der Verkehrsminister von Schleswig-Holstein, Reinhard Meyer (SPD), unterstützt ebenfalls das Vorhaben der Linken, warnt aber im gleichen Atemzug, nicht “über das Ziel hinauszuschießen”. So dürfe etwa ein Dresdner Kennzeichen mit der Kombinationen wie “DD – R” nicht verboten werden. Ebenso wenig vermutlich wie das Kölner Schild “K – PD”, das auf die laut höchstrichterlichem Urteil immer noch verbotene Kommunistischen Partei Deutschlands hinweist, oder das Stuttgarter Kennzeichen “S – ED”. Die Glorifizierung unmenschlicher linker Regime mit Autokennzeichen bleibt also weiterhin erlaubt, ganz nach dem Wunsch der Linken. Hier kümmert es niemanden, ob sich Opfer der DDR-Politik durch solche Wunschkennzeichen provoziert fühlen.

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