Das seit 2011 in Frankreich bestehende Verbot auf Vollverschleierung in der Öffentlichkeit – in Medien auch als Burka-Verbot betitelt – zeigt Wirkung. Eine vollverschleierte Zuschauerin samt Begleitung ist während einer Vorführung von “La Traviata” aus der Pariser Oper geworfen worden. Bei dem Paar handelte es sich Medienberichten zufolge um Touristen aus der Golfregion.
Chor weigerte sich zu singen
Die Frau, die einen Nikab getragen hatte, habe in der ersten Reihe direkt hinter dem Dirigenten gesessen und sei bis auf die Augen verschleiert gewesen, sagte der stellvertretende Direktor der Oper an der Bastille, Jean-Philippe Thiellay, der Nachrichtenagentur AFP. Einige Chorsänger hätten erklärt, sie würden nicht singen, solange die Frau mit dem Nikab dort sitze.
Thiellay sagt, er sei während des zweiten Akts der Oper über die verschleierte Frau in der ersten Reihe benachrichtigt worden. In der Pause habe man sie aufgefordert, den Schleier abzunehmen oder zu gehen. Der Vorfall ereignete sich Anfang Oktober. Das französische Kulturministerium erklärte nun, man arbeite an einer entsprechenden Mitteilung an Theater, Museen und andere öffentliche Institutionen: Diese müssten gewährleisten, dass sich alle Besucher und Zuschauer an das Gesetz halten.
Vollverschleierung seit 2011 verboten
In Frankreich ist die Vollverschleierung in der Öffentlichkeit seit 2011 verboten. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hatte das Verbot im Juli für rechtens erklärt: Es verstoße nicht gegen den Schutz des Privatlebens und auch nicht gegen die Meinungs- und Religionsfreiheit. Die FPÖ hat die Entscheidung des EGMR zum Anlass genommen, um ein Burka-Verbot auch in Österreich erneut zu fordern.