Der Eklat rund um die Ausstrahlung der „Vorstadtweiber“ im ORF, bei der FPÖ-Obmann HC Strache im Untertitel als schwul genannt wurde, wird ein rechtliches Nachspiel haben. Strache wird von Medienanwalt Michael Rami vertreten, der vom ORF nun einen Widerruf einklagt. Wie Rami gegenüber der Tageszeitung Heute betont: „Strache fühlt sich durch die Behauptung geschädigt. Mein Mandant ist nicht homosexuell. Das ist aber auch nicht relevant, da seine sexuelle Orientierung in jedem Fall seinen höchstpersönlichen Lebensbereich betrifft – und daher privat ist.“ Die FPÖ wird auch den ORF-Stiftungsrat einschalten. FPÖ-Vertreter Norbert Steger soll diese Causa zum Thema machen.
Auch Rapper Nazar wurde verklagt
Rami ist auch in anderer Sache für Strache aktiv. Einer Klage wegen Beleidigung hat Rami gegen den Skandal-Rapper Nazar eingebracht. Strache verlangt eine Geldstrafe, weil der Rapper ihn auf offener Bühne als „Hurensohn“ bezeichnete. Schlimmstenfalls könnte dem Rapper auch eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Monaten drohen. Möglich ist, dass Rami auch noch an einer dritten Klage basteln wird. Diesen Dienstag wurde Strache in der Sendung „Stermann/Grissemann“ gleich zweimal als schwul bezeichnet.