Für Nudelsieb-Fetischisten, wie etwa Niko Alm – er ist Nationalratsabgeordneter der Partei NEOS – kommt ein neuerlicher Richterspruch ungelegen. Das Verwaltungsgericht Wien hat entschieden, dass es auch in Zukunft kein Passfoto mit einem Nudelsieb auf dem Kopf geben wird. In seiner Entscheidung begründete Richter Hans Serban, dass das Tragen von Kopfbedeckungen nur aus medizinischen oder religiösen Gründen zulässig sei. Der Antragsteller, ein Mann aus dem 9. Wiener Gemeindebezirk, hatte zwar angegeben, Mitglied der „Kirche des fliegenden Spaghettimonsters in Österreich“ beziehungsweise der „Pastafarischen Religionsgemeinschaft“ anzugehören, doch beide Bekennergemeinschaften gehören nicht zu den gesetzlich anerkannten Religionen.
Spaßreligion der "Pastafari"-Anhänger
Der Passwerber kann das Urteil nun beim Verwaltungsgerichtshof anfechten – große Chancen auf Erfolg werden ihm dabei aber nicht eingeräumt, da die Gesetzeslage ziemlich eindeutig ist und es sich bei den „Spaghettimonster“ um eine Spaßreligion handelt. Anders als beim Pass ist es aber beim Führerschein. Da hat der bekennende „Pastafari“-Anhänger Philip S. die religiöse Toleranz der österreichischen Behörden getestet und folgendes erreicht: Der Lichtbildausweis des 30-jährigen Tirolers ziert ein Foto mit einem Nudelsieb als Kopfbedeckung. Genehmigt wurde das Dokument von der Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See.
Möglich wurde das, weil in der Führerschein-Durchführungsverordnung ausschließlich darauf hingewiesen wird, dass der Kopf des Dokumentenbesitzers erkennbar sein muss. Egal, was dieser dann auf dem Kopf hat – Nudelsieb, Teller oder Bratpfanne.