Am Freitag musste sich unzensuriert.at vor dem Wiener Straflandesgericht in einem Medienrechtsverfahren verantworten. Neos-Politikerin Beate Meinl-Reisinger hatte geklagt, weil in einem Artikel die merkwürdigen Umstände ihres Rückzugs aus dem Nationalrat näher beleuchtet und letztlich als „Wählerbetrug“ zusammengefasst worden waren. Der Prozess hatte schon im Vorfeld für Aufregung gesorgt, weil Meinl-Reisingers Anwälte sogar beantragt hatten, unzensuriert.at gerichtlich beschlagnahmen zu lassen.
„Üble Nachrede“ lautete der Vorwurf, dem der Richter – wie in Verfahren gegen oppositionelle Medien üblich – folgte und unzensuriert.at zu einer Entschädigungszahlung von 800 Euro gegen die durch die Berichterstattung geschmähte und gekränkte Politikerin verurteilte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, weil unzensuriert.at eventuell ein Rechtsmittel dagegen einlegen möchte.
Alle Fakten waren völlig korrekt berichtet
Das Urteil ist umso bemerkenswerter, als sich im Laufe des Verfahrens sämtliche von unzensuriert.at präsentierte Fakten als völlig wahr herausstellten und dies auch von Meinl-Reisinger nicht bestritten wurde. Sie räumte ein, dass es sieben Tage gedauert habe, ihr Rücktrittsschreiben an die Wahlbehörde und an die Parlamentsdirektion zu übermitteln. Erst am 30. September – nachdem sich der FPÖ-Abgeordnete Gernot Darmann per Presseaussendung schon gewundert hatte – erfolgte diese Übermittlung. Dies obwohl Meinl-Reisinger bereits am 23. September ihre „Abschiedsrede“ gehalten und sich von den Medien dafür als besonders mutig feiern hatte lassen, stand doch zu diesem Zeitpunkt der Einzug der Neos in den Wiener Landtag am 11. Oktober noch in den Sternen.
Etwas wahrscheinlicher war dieser Einzug bereits am 30. September. Zwar waren die Neos mit 3,5 Prozent der Stimmen am 27. September bei der Landtagswahl in Oberösterreich gescheitert, jedoch nicht allzu deutlich, sodass der Einzug in der Bundeshauptstadt – angesichts der durchwegs „urbanen“ Wählerschicht der Neos – zu erwarten war.
Sieben Tage Übermittlungsdauer sind für Richter normal
Dass für Meinl-Reisinger bei einem völligen Bauchfleck in Oberösterreich noch die Möglichkeit bestanden hätte, ihr Rücktrittsschreiben verschwinden zu lassen und bei einem Misserfolg auch in Wien trotzdem im Nationalrat zu bleiben, argumentierte der Richter weg und erklärte es zu einem normalem Vorgang in einem Parlamentsklub, dass sich erst nach sieben Tagen jemand findet, der ein einfaches Schreiben an den Empfänger übermittelt.
Unser Fazit: unzensuriert.at hat über die hauptsächlich für die Medien inszenierte Rücktrittsankündigung der einstigen Nationalrätin Meinl-Reisinger völlig korrekt berichtet und auch zu Recht die Merkwürdigkeiten rund um diesen Vorgang aufgezeigt. Man darf das allerdings nicht „Wählerbetrug“ nennen. Dabei ist das nicht einmal ein Straftatbestand, sondern ein Vorwurf, mit dem Politiker einander fast täglich eindecken. Wie sonst sollte man beispielsweise den permanenten Bruch von Wahlversprechen bezeichnen?
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