Schlechte Nachrichten gibt es für die deutschen Fernsehgebührenzahler. Wie nun bekannt wurde, hat das Bundesverwaltungsgericht den Rundfunkbeitrag – kurz GEZ – für verfassungsgemäß erklärt. Entsprechende Klagen, die verdeutlichten, dass das aktuelle Beitragsmodell ungerecht und verfassungswidrig sei, weil Bewohner auch dann zur Kassa gebeten werden können, wenn sie gar kein TV-Gerät im Haushalt haben, wurden abgewiesen.
Der Rundfunkbeitrag wird seit Januar 2013 pro Wohnung erhoben. Dabei spielt es keine Rolle, ob es darin Rundfunkgeräte gibt oder nicht. Auch in den Vorinstanzen waren sämtliche Klagen erfolglos. Das Bundesverwaltungsgericht schloss sich der bisherigen Rechtsprechung an. Die Kläger können jetzt noch Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einlegen. Die GEZ-Gebühr ist bei den Deutschen keineswegs beliebt. 90 Prozent sehen sie laut einer Umfrage nicht mehr als zeitgemäß.
Auch ORF will Haushaltsabgabe
Auch in Österreich setzt sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk für den Umstieg auf eine sogenannte Haushaltsabgabe ein, die unabhängig vom tatsächlichen Empfang zu leisten ist. Dem vorausgegangen war eine Gerichtsentscheidung, wonach für einen Computer mit Internetanschluss keine ORF-Gebühr zu zahlen ist.