Heute, Freitag, wird die Veranstaltung der Alternative für Deutschland (AfD) im Münchner Hofbräukeller wie geplant stattfinden. Das Landgericht München untersagte die Ausladung des Gasthauses und verwies auf den abgeschlossenen Mietvertrag zwischen der Partei und dem Hofbräukeller.
Sicherheitsbedenken des Wirtes
Wirt Friedrich Steinberg, dem die einstweilige Verfügung vom Gericht zugestellt wurde, hatte die Veranstaltung – wie berichtet – mit einem Auftritt der AfD-Bundesvorsitzenden Frauke Petry kurzerhand abgesagt und dies mit dem Verweis auf den Ruf des Hofbräukellers und "Sicherheitsbedenken" begründet.
Kreisverband reichte Klage ein
Der AfD-Kreisverband München-Ost ließ sich das nicht gefallen und reichte Klage ein. Mit Erfolg: Petr Bystron, der Vorsitzende des bayerischen AfD-Landesverbandes, bezeichnete die Gerichtsentscheidung als „schallende Ohrfeige für SPD und CDU“. Denn die beiden Parteien hätten immer wieder versucht, Veranstaltungen der AfD zu verhindern, sagte Bystron.
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