Am 10. Dezember 1948 genehmigte die Generalversammlung der Vereinigten Nationen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die, nach einer Präambel über die grundsätzliche Absicht so einer Erklärung, mit Artikel 1 folgend beginnt:
Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.
Kommentar von Unzensurix
Und so geht es in insgesamt 30 Artikeln in ähnlicher Tonart weiter, und es wird aufgeführt, dass es Rechte gibt, die ausnahmslos jedem Menschen zugestanden werden müssen, „ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.“
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte nicht Scharia-konform
Allerdings tragen diese alle Menschen betreffenden, umfassenden Formulierungen den groben Denkfehler in sich, dass diese Menschrechte nicht auf dem Boden der Scharia stehen, also dem religiösen Gesetz des Islam.
Und wo käme der gläubige Muselmane dahin, müsste er sich einer von ungläubigen Menschen ausgedachten Erklärung beugen, die seine von Allah persönlich begründeten Rechte der Überlegenheit über die "Kuffar" (Ungläubigen) nicht berücksichtigt.
Gleichheit aller Menschen für Moslems nicht gegeben
So beschloss 1990 die Organisation für Islamische Zusammenarbeit (derzeit 56 Länder, in denen der Islam Staatsreligion ist) mit diesem schrecklichen Unfug der angeblichen Gleichheit aller Menschen aufzuräumen und definierte die Menschenrechte im islamischen Sinne neu. Diese, nun "Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam" genannte Erklärung fußt endlich auf jenen von Allah persönlich seinem Propheten eingeflüsterten Wahrheiten, die klar definieren, dass der Mensch nur ein Recht auf ein Menschenrecht besitzt, wenn er die Scharia vorbehaltlos akzeptiert. Kurz gesagt: wenn er ein Moslem ist.
Töten, wenn es die Scharia fordert
So darf man, wie etwa in Artikel 2 nachzulesen, niemanden töten, „es sei denn, aus einem von der Scharia vorgeschriebenen Grund.“ Natürlich ist nicht erlaubt, jemandem körperlich zu schaden (durch 1.000 Peitschenhiebe etwa), „und es ist verboten, es (dieses Gebot) ohne einen in der Scharia vorgeschriebenen Grund zu brechen.“
Und Artikel 6 beschäftigt sich mit der Frau, die dem Mann in ihrer Würde gleichgestellt ist, nicht jedoch in allen anderen Belangen (wie etwa rechtlichen oder politischen), womit die Überlegenheit des Mannes dezidiert ausgesprochen wird.
Weitere interessante Auszüge:
Aus Artikel 10:
Der Islam ist die Religion der unverdorbenen Natur.
Aus Artikel 22:
Jeder hat das Recht auf freie Meinungsäußerung in einer Weise, die nicht gegen die Prinzipien der Scharia verstößt.
Und schlussendlich Artikel 25:
Die islamische Scharia ist der einzige Bezugspunkt für die Erklärung oder Erläuterung eines jeden Artikels in dieser Erklärung.
Friedliches Nebeneinander unmöglich
Vielleicht sollten sich all jene, die den Islam vorn und hinten hofieren und ihn sogar als Bestandteil unserer europäischen Kultur sehen wollen, endlich einmal vor Augen halten, wie der Islam tatsächlich Menschen anderer Glaubens- oder Kulturvorstellungen sieht. Denn in der mohammedanischen Tradition ist das individuelle Selbstbestimmungsrecht in allen Fragen puncto Religion, Überzeugung oder Weltanschauung nicht im Ansatz vorhanden.
Und deswegen kann es nach mohammedanischer Auffassung einerseits natürlich keine allgemeinen Menschrechte geben, weil der Mensch per se nur als gläubiger Muselmane vollwertiger Mensch ist. Und andererseits wird es auch nie ein friedliches Zusammenleben zwischen Mohammedanern und "Kuffar" geben können, solange letztere nicht bereit sind, sich ebenfalls der Scharia zu unterwerfen und somit Moslems werden.
Leider befindet sich Europa auf dem besten Weg dorthin.