Faktisch nicht wahrgenommen wird in der österreichischen Gesundheitspolitik das Problem der Geschlechtskrankheit Syphilis. Und dies, obwohl diese Krankheit ohne Therapie chronisch verläuft und schließlich sogar zum Tod führen kann. Den Eindruck des gesundheitspolitsichen Desinteresses gewinnt man jedenfalls aus einer Anfragebeantwortung von Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser(SPÖ) an FPÖ-Abg. Josef Riemer. Oberhauser referiert nur eine „beschränkte“ Meldepflicht und keine repräsentativen epidemologischen Daten im Zusammenhang mit dieser schwerwiegenden Geschlechtskrankheit:
(…)Syphilis unterliegt in Österreich gemäß Geschlechtskrankheitengesetz (Gesetz vom 22. August 1945 über die Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Geschlechtskrankheiten) einer beschränkten Meldepflicht. Dies bedeutet, dass – wie in § 4 (1) dargelegt – Ärztinnen und Ärzte, die in Ausübung ihres Berufes von einer Geschlechtskrankheit Kenntnis erhalten, zur Meldung des Falles nur dann verpflichtet sind, wenn eine Weiterverbreitung der Krankheit zu befürchten ist oder sich die/der Kranke der ärztlichen Behandlung beziehungsweise Beobachtung entzieht.(…)
(…)Aus diesem Grund repräsentieren die derzeit vorliegenden epidemiologischen Daten die realen Syphilis-Fallzahlen nicht in ausreichendem Maße.(…)
Oberhauser: Gefährdete Personen sind Behörden unbekannt
Die zuständige SPÖ-Gesundheitsministerin gibt sich auch im Bezug auf den durch Syphilis gefährdeten Personenkreis uninformiert. Vielmehr hält es Oberhauser für "zumutbar", im "Regelfall" Vorkehrungen für die Vermeidung von Syphilis zu ergreifen – wobei der "Regelfall" in der Regel wohl erst entsteht, wenn jemand Symptome an sich erkennt – und dann kann es zu spät sein. Im üblichen Gesundheits-Vorsorgeprogramm der Krankenversicherungen ist Syphilis-Prophylaxe jedenfalls nicht enthalten :
(…)Zunächst ist allgemein anzumerken, dass unklar bleibt, welchem Personenkreis die in der Anfrage genannten „gefährdeten Personen“ zuzurechnen wären. Auch muss davon ausgegangen werden, dass es im Regelfall zumutbar sein wird, geeignete Vorkehrungen für die Vermeidung einer Ansteckung mit Syphilis zu treffen.(…) Im Vorsorgeuntersuchungsprogramm der gesetzlichen Krankenversicherung, das den Versicherten jährlich kostenlos zur Verfügung steht, ist die angesprochene Maßnahme nicht enthalten.(…)
Dass es allein im 1. Halbjahr 2016 nicht weniger als 3.126 neue Prostituierte in Österreich laut Gesundheitsbehörden gibt, ein Personenkreis, der diesbezüglich jedenfalls potentiell gefährdet ist, bleibt der Ressortchefin offensichtlich verborgen.