Die Staatsanwaltschaft Mainz teilte am Dienstag mit, dass die Ermittlungen gegen den ZDF-Moderator und vorgeblichen Satiriker Jan Böhmermann wegen dessen „Schmähkritik“ gegen den türkischen Präsidenten Erdogan eingestellt worden sind, denn strafbare Handlungen seien „nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachzuweisen“.
Kommentar von Unzensurix
Zur kurzen Erinnerung: Am 31. März 2016 trug Böhmermann in einer Show des öffentlich rechtlichen Senders ZDF ein sogenanntes Gedicht vor, worin thematisiert wurde, dass Erdogan ein Mann wäre, der Mädchen schlägt, Ziegen fickt etc. und dabei Kinderpornos schauen soll. Weiters bediente Böhmermann in jämmerlichen Plattitüden die üblichen Türken-Klischees und erwies sich dabei als typischer Staatsfernseh-Kabarettist mit dem üblichen linken Holzhammerniveau.
Keine Erdogan-Kritik sondern Selbstinszenierung Böhmermanns
Dass es sich hierbei um eine Satire gehandelt haben soll, wurde zwar nachher mehrfach behauptet. Allerdings demonstrierte dieser Auftritt, dass es Böhmermann höchstwahrscheinlich gar nicht um eine Kritik am türkischen Präsidenten ging, sondern um einen „künstlerischen“ Eklat, den er wissentlich inszenierte, um sich in Szene zu setzen.
Beleidigter Erdogan klagte
Trotzdem begann die Staatsanwaltschaft, aufgrund des Verdachts der Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten nach Paragraph 103 des Strafgesetzbuches zu ermitteln (Merkels Finger sollen da auch ein bisschen im Spiel gewesen sein). Ebenso stellte Erdogan bei der Staatsanwaltschaft Mainz wegen Beleidigung (§ 185 StGB) einen Strafantrag (§ 194 StGB) gegen Böhmermann.
Klage abgewiesen
Nun sind jedenfalls einmal die Beleidigungen vom Tisch, weil sich die Staatsanwaltschaft nicht sicher ist, ob Böhmermann Erdogan vorsätzlich beleidigt hat. Ebenso fraglich wäre, ob es überhaupt eine Beleidigung gewesen ist, weil dazu „die Äußerung eines herabwürdigenden persönlichen Werturteils über einen Dritten“ nötig sei.
Noch ein kleiner, letzter Streich: Landgericht Hamburg
Allerdings wird noch einmal ein Gericht bemüht, sich mit dieser unnötigen Causa auseinanderzusetzen. Denn in der Zivilkammer des Landgerichts Hamburg geht es schon wieder um dieses anti-kabarettistische Spottgedichtlein. Bei dieser Verhandlung will der türkische Präsident erreichen, dass der gesamte Text verboten wird.
Auf Erdogans Antrag hatte das Landgericht schon im Mai eine einstweilige Verfügung gegen Böhmermann erlassen. Der ZDF-Staatskünstler darf vorläufig den größten Teil seines Textes nicht öffentlich wiederholen. Es sind dies jene Passagen, die Präsident Erdogan, wie das Gericht festgestellt hat, wegen ihres schmähenden und ehrverletzenden Inhalts nicht hinnehmen müsse.
Erdogan und Böhmermann gleiches Humor-Niveau
Zwar nimmt Erdogan bekanntlicherweise nichts hin, was ihm gegen den Strich geht und fackelt nicht lange, um politische Gegner mundtot (oder Ärgeres) zu machen. Doch wenn man einen so jämmerlichen Staatsclown wie Böhmermann ernst nimmt, zeigt das leider, dass man den gleichen Anti-Humor hat, wie jener Kerl, der einen nur deswegen so plump auf die Schaufel nahm, weil er zu einer humorvollen Präsident-Erdogan-Kritik gar nicht die Befähigung besitzt.
So soll man froh sein, dass diese hochgespielte Affäre mit der Entscheidung der Staatsanwaltschaft Mainz endlich in der Versenkung verschwindet. Leider ist das sowohl bei Erdogan als auch bei Böhmermann weniger zu erwarten. Der eine ist für die EU als wichtiger Vertragspartner ("Türkei-Kuhhandel") von Nöten, und der andere ist notwendig, damit die deutschen Fernsehzuschauer wissen, wofür ihre Zwangs-Rundfunkgebühren verwendet werden.