In Österreich befindet sich das ziemlich fragwürdige „König-Abdullah-Zentrum für interreligiösen und interkulturellen Dialog“, welches sich als Forum für Kooperation, Kommunikation, Partnerschaft und Informationsaustausch mit Saudi-Arabien sieht. Dass allerdings Saudi-Arabien stets eine sehr spezielle Auslegung von Kultur an den Tag legt, zeigt ein erschreckender UN-Bericht zur Lage der Menschenrechte in diesem Land.
Vergangene Woche wurden vom UN-Ausschuss für die Rechte der Kinder sechs Länderberichte veröffentlicht, in denen der Frage nachgegangen wurde, inwieweit die einzelnen Staaten Kinderrechte schützen. Neben etwa Südafrika oder Neuseeland beschäftigte sich dieser Bericht auch mit Saudi-Arabien.
47 Hinrichtungen davon 4 Minderjährige am 2. Jänner 2016
Darin ist enthalten, dass die UN-Menschenrechtsexperten die sofortige Abschaffung der Todesstrafe sowie körperliche Züchtigung (Folter) für Minderjährige in Saudi-Arabien fordern. Denn in diesem Land werden Kinder über 15 Jahren als Erwachsene behandelt und zum Tode verurteilt und für Dinge hingerichtet, die sie getan haben, als sie jünger als 18 Jahre alt waren. Als schreckliches Beispiel erwähnt der Bericht den 2. Jänner 2016, wo von 47 Menschen, die an diesem Tag hingerichtet worden sind, mindestens vier unter 18 Jahre alt gewesen sind.
UN-Experten fordern Gesetzesänderung
Die UN-Menschenrechtsexperten verlangen nun von der Regierung in Riad, dass die Hinrichtung von derzeit im Todestrakt wartenden Gefangenen, die die ihnen vorgeworfenen Taten als Minderjährige begangen haben sollen, sofort ausgesetzt und sie hierauf freigelassen werden. Ebenso wollen die Experten, dass die saudischen Gesetze, die Steinigung, Auspeitschen und Amputationen auch bei Kindern zulassen, abgeschafft werden.
Scharia einziges Gesetz
Freilich dürfte es sich bei den Forderungen um einen frommen (in diesem Fall nicht-mohammedanischen) Wunsch handeln. Denn der Bericht der UN weist ebenfalls darauf hin, dass die Rechtsprechung in Saudi-Arabien eine unabhängige Autorität ist, da die Entscheidungen dieser saudischen Jurisdiktion keiner anderen Autorität unterliegen, als der islamischen Scharia. Und da die Scharia auf dem Koran (dem direkten Wort Allahs an Mohammed) basiert, darf kein Mohammedaner andere Gesetze, wie eben ein Strafgesetzbuch oder ein Bürgerliches Gesetzbuch (beides ja von Menschenhand gemacht) akzeptieren.
Gesetzesänderung nicht möglich
Und deswegen sind in Saudi-Arabien Minderjährige keine Minderjährigen im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches und können natürlich auch nicht vor den im Koran geforderten Strafen geschützt werden, weil sich sonst dieser Staat nach mohammedanischer Lehre selbst ins Unrecht setzen würde. Somit kann man davon ausgehen, dass sich auch trotz eines UN-Berichts beim europäisch-amerikanischen Verbündeten gesetzmäßig nichts ändert und dort weiter geköpft, geprügelt und amputiert wird.
Hinrichtungen nicht jeden Freitag
Wenigsten finden diese Hinrichtungen, wie 2014 die seinerzeitige stellvertretende Generalsekretärin des Saudischen-Dialogzentrums in Wien, Claudia Bandion-Ortner, erklärte, nicht jeden Freitag statt, was wohl die Existenz dieser saudisch-österreichischen Einrichtung immer noch rechtfertigt.