Stellen Sie sich vor, ihre kleine Tochter amüsiert sich auf einem Spielplatz und im Gebüsch steht – was schon vorgekommen sein soll – ein junger Asylwerber und onaniert. Wenn er erwischt wird, zeigt man ihn auf freiem Fuß an. Angesichts der sonst üblichen Urteile unserer Justiz ist nicht zu erwarten, dass er auch nur einen einzigen Tag hinter Gittern verbringen wird.
Sollten Sie jedoch sich in den sozialen Medien zu der Forderung hinreißen lassen, dass man ihn „kastrieren“ solle, oder gar in völliger Überschätzung einzelner Einzelfälle behaupten, dass Asylanten generell „Dreckschweine“ seien, dann sind Sie ein „Hassposter“.
Sie werden zwar bis zu Ihrem Prozess vermutlich auch auf freiem Fuß bleiben, aber das Strafrecht bietet einige Gelegenheiten, Sie mindestens genauso schwer zu bestrafen wie den Luststrolch im Gebüsch. Ob Aufruf zur Gewalt oder Verhetzung, die Tatbestände sind vielfältig.
Auch „Beitragstäter“ sollen bestraft werden
Aber keine Angst, schon bald wird man Sie die Suppe wenigstens nicht mehr alleine auslöffeln lassen. Denn nach einigen Wutausbrüchen unter einem Facebook-Posting von FPÖ-Obmann HC Strache zu einem recht verhaltensoriginellen Auftritt eines jungen Syrers vor und auf einer Wiener Straßenbahn rufen Politik und Medien bereits laut danach, auch diejenigen zu belangen, die solche Vorfälle (durch öffentliches Posten) bekannt machen oder die nicht in Windeseile hasserfüllte Kommentare darunter löschen. Der als Rechtsanwalt tätige Wiener Grünen-Bezirksrat Georg Bürstmayr forderte zuletzt, eine „Beitragstäterschaft“ Straches zu prüfen.
@buerstmayr 2/2 und mit aller gebotenen Sorgfalt prüfen, ob #Strache nicht – als Inhaber der Seite! – als Beteiligter mit haftet. #EsReicht
— (((Buerstmayr))) (@buerstmayr) 16. Oktober 2016
Doch auch damit sollte es nicht getan sein. Zivilcouragierte Bürger zeigen vor, dass es viel mehr erfordert, den „Hasspostern“ das Handwerk zu legen. Es ist daher wohl nur eine Frage der Zeit, bis neben den „Beitragstätern“ auch die stillen Dulder mit Strafe bedroht werden. Wer ein Hassposting liest, könnte gesetzlich verpflichtet werden, dieses der Staatsanwaltschaft zu übermitteln oder wenigstens den Arbeitgeber oder Vermieter des Übeltäters freundlich in Kenntnis zu setzen.
Kriminelle mit Fußfessel – Hassposter ohne Job und Wohnung
Einerseits werden immer mehr Strafen – auch für Gewalttäter – zur Bewährung ausgesetzt, und Haftstrafen können mit elektronischer Fußfessel verbüßt werden, dies alles mit dem Ziel, Kriminelle nicht aus ihrem sozialen Umfeld zu reißen.
Andererseits kostet ein „Hassposting“ – auch wenn nicht einmal strafrechtlich verfolgungswürdig – schon mal den Job. Bei aller Ablehnung verwerflicher Äußerungen in sozialen Medien gerät hier jede Verhältnismäßigkeit aus dem Lot.
Jede Verhältnismäßigkeit geht verloren
Ebenso verhält es sich im politischen Spektrum. Zwar wird dann und wann auch jemand verurteilt, weil er einen FPÖ-Politiker aufs Gröbste beleidigt oder gar zur Gewalt gegen ihn aufruft, aber dass dies den Verlust des Arbeitsplatzes – sofern vorhanden – bedeutet hätte, wurde bisher nie bekannt.
„Gegen Rechts“ hingegen leisten die Facebook-Blockwarte ganze Arbeit, und sowohl Journalisten als auch Politiker, die vom Geschrei gegen die FPÖ und ihre angeblich so enthemmten Fans profitieren, hecheln ihnen bedingungslos hinterher.