Binnen weniger Monaten hat der Mieterschutzring seinen Mitgliedern 60.000 Euro netto in Wohnangelegenheiten erstritten.

29. November 2016 / 11:45 Uhr

Unabhängiger Mieterschutzring hilft geprellten Mietern

Seit Februar dieses Jahres gibt es den unabhängigen Österreichischen Mieterschutzring (ÖMR), der seinen Mitgliedern in Wohnungsfragen mit Rat und Tat – und vor allem rechtlich erfolgreich – zur Seite steht. Der Präsident des Mieterschutzrings Gemeinderat Alfred Wansch kann eine stolze Bilanz ziehen. Mittlerweile über 500 Mitglieder zählt die neue unabhängige Plattform –Tendenz steigend.

In den wenigen Monaten seit der Gründung wurden 100 Erstberatungsgespräche durchgeführt. Aktuell laufen 30 Verfahren bei der Schlichtungsstelle. Insgesamt wurden 60.000 Euro (nach Abzug aller finanziellen Aufwände) derzeit erfolgreich vom Mieterschutzring erstritten. Ob hohe Wohnkosten, explodierende Mietvorschreibungen, horrende Betriebskosten, Schimmelbefall oder Reparaturen, die verweigert werden: Der Mieterschutzring hilft und offenbart sich als ernsthafte Alternative zu den bis dato anderen bekannten Mieterschutzeinrichtungen.

Präsentation des Magazins „Mein Wohnrecht“ – Kampf gegen Skandale bei Wiener Wohnen

Wansch hat sich noch viel vorgenommen. Mit dem Wiener Vizebürgermeister Johann Gudenus und FPÖ-Parteiobmann HC Strache präsentierte er das Mieterschutzring-Magazin „Mein Wohnrecht“, das vierteljährlich über Wohnangelegenheiten informieren soll. Die Auflage beträgt 5.000 Stück.

Angesichts des aktuellen Skandals um Wiener Wohnen – Medien berichten, dass Zwölf Handwerksbetriebe im Zuge von Renovierungsarbeiten in Gemeindebauten "Wiener Wohnen" um 65 Millionen betrogen haben – werde der Mieterschutzring immer wichtiger, prophezeit Wansch: „Wir fordern die Offenlegung der betroffenen Bauten und die Offenlegung der involvierten Firmen. Wir fordern den ausdrücklichen Verzicht der Stadt Wien bzw. Wiener Wohnen auf die Einrede der Präklusion oder Verjährung gegenüber Mietern für Betriebskostenüberprüfungsverfahren und laufende bzw. bevorstehende Hauptmietzinserhöhungsverfahren gem. § 18 MRG! Die Mieter dürfen nicht die Zeche für solche Skandale bezahlen. Der ÖMR wird die Mieter zur Durchsetzung ihrer Ansprüche beraten und vertreten!“

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