Stellen Sie sich vor (oder lieber nicht), dass ihre minderjährige Tochter auf dem Schulweg im Bus von einem Mann sexuell belästigt wird. Der Täter, mutmaßlich ein Tschetschene, der dem 15-jährigen Mädchen auf die Brüste und zwischen die Beine greift, wird dann tatsächlich von der Polizei ausgeforscht. Doch dann erhalten Sie von der Staatsanwaltschaft ein Schreiben, in dem Ihnen mitgeteilt wird, dass nach Zahlung eines Geldbetrages von der weiteren Verfolgung des Sextäters abgesehen wird.
"Freikaufen" im Strafgesetzbuch vorgesehen
Geschehen ist das in Wien. Und was die Eltern dieses Kindes kaum glauben konnten und wollten, ist tatsächlich wahr. Laut der Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien, Nina Bussek, sei das kein "Freikaufen", sondern eine im Strafgesetzbuch vorgesehene Maßnahme, die so genannte Diversion. Diese könne – wie im Fall der kleinen Michaela (Name von der Redaktion geändert) – bereits im Ermittlungsverfahren angewendet werden, "da ist dann kein Richter involviert, sondern diese Diversion wird dann von der Staatsanwaltschaft ausgesprochen", so Bussek.
Weinend die Mutter angerufen
Was da im Jänner 2016 auf dem Schulweg im Bus des 67 A vorgefallen ist, schildert das Mädchen unzensuriert.at folgendermaßen:
Ein Mann hat mich bedrängt, mir auf die Brüste und zwischen die Beine gegriffen. Ich brachte keinen Ton heraus und war geschockt. Bei der nächsten Haltestelle stieg ich aus und brüllte einfach los. Dann rief ich weinend meine Mutter an.
Peiniger auf Polizeifotos erkannt
Die Eltern erstatteten sofort Anzeige bei der Polizei, doch hatten sie den Eindruck, dass man sie davon abbringen wollte. "Ein Mann der Kripo sagte, dass das nicht gut für meine Tochter wäre, es würde sehr viele Einvernahmen geben," gibt der Vater gegenüber unzensuriert.at an. Allerdings hielt er an der Anzeige fest und siehe da, beim Durchschauen von einschlägigen Fotos erkannte Michaela ihren Peiniger. Offenbar war dieser Mann schon mehrmals auffällig geworden.
Nun hofften die Eltern des minderjährigen Mädchens auf eine gerechte Strafe für den ausgeforschten Täter. Bis am 3. August 2016 dieser Brief von der Staatsanwaltschaft eintrudelte und verständlichen Zorn beim Opfer und dessen Eltern auslöste.
Höhe der Strafzahlung nicht bekannt
Auf Nachfrage von unzensuriert.at erklärte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien, dass es sich bei diesem Fall "nur um eine sexuelle Belästigung" (§218 Stgb) gehandelt habe. Hierfür gebe es einen Strafrahmen bis zu sechs Monaten. Eine Diversion wäre grundsätzlich sogar bis zu einem Strafrahmen von fünf Jahren möglich, bei Sexualdelikten bis drei Jahren.
Wie viel der Mann mit dem ausländisch klingenden Namen, der der Redaktion bekannt ist, für sein Vergehen an eine minderjährige Schülerin zahlen musste, um aus der Sache heraus zu kommen, konnte Nina Bussek von der Staatsanwaltschaft Wien nicht genau sagen. Die Höhe, so Bussek, werde in Tagessätzen ausgesprochen. Ein Tagessatz hänge zudem vom Einkommen des Täters ab.
Das klingt fast wie ein Freibrief vor allem für die vielen männlichen Flüchtlinge. Ein bisschen begrapschen, auf den Busen und zwischen die Beine von minderjährigen Mädchen greifen – all das kann mit einer Zahlung eines Geldbetrages an den Bund wieder gut gemacht werden.