Eine Aktion Scharf haben jetzt die Schweizer Polizei- und Gewerbebehörden gegen den US-Fahrdienst UBER gestartet. Bei einer konzertierten Aktion gingen den Verwaltungsorganen 559 UBER-Fahrer in die Falle. Ihnen drohen jetzt Strafen bis zu 10.000 Schweizer Franken, – umgerechnet 9.200 Euro für ihre illegale Gewerbeausübung.
Bei den angehaltenen Fahrern handelt es sich um Privatpersonen, die ohne Gewerbeanmeldung, Sozialversicherung und Steuerveranlagung Fahrgäste in Zürich, Basel und Lausanne in Konkurrenz zum traditionellen Taxigewerbe durch die Gegend chauffiert haben.
UBER: Auch Fahrgäste können sich strafbar machen
Doch nicht nur die illegalen UBER-Privatchauffeure befinden sich im Visier der Schweizer Behörden. Auch als Fahrgast kann man sich in der Schweiz strafbar machen, wenn man wissentlich einen UBER-Fahrdienst in Anspruch nimmt und sich dann bei einer Behördenkontrolle als Freund ausgibt, der unentgeltlich gefahren wurde. Gibt es hier eine schlüssige Beweislage, dann können nach dem Schweizer Strafrecht sogar bis zu drei Jahre Haft wegen Begünstigung drohen.
Auch in Österreich tobt derzeit ein Streit rund um das Unternehmen UBER, das sich hier sogar höchst fragwürdiger Lobbyingmethoden gegenüber dem Parlament bedient, um das traditionelle Taxigewerbe aus dem Feld zu schlagen.