Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr mussten sich im deutschen Grimma (Sachsen) für ihren ehrenamtlichen Einsatz von Asylanten beleidigen und bedrohen lassen. Der Bürgermeister fordert Konsequenzen.
Iraker löste Fehlalarm aus
Ereignet hat sich der „Einzelfall“ in der Nacht zum letzten Donnerstag in der sächsischen Stadt Grimma. Dort rückten die Freiwilligen Feuerwehren von Grimma, Großbardau und Hohnstädt zu einem vermeintlichen Einsatz zu einem Asylwerberheim aus. Als sie dort eintrafen, gab es allerdings kein Feuer zu löschen und auch sonst war dort niemand in Not. Vielmehr bereiteten ihnen die Gäste Angela Merkels einen unfreundlichen Empfang.
Asylanten pöbelten Feuerwehrleute an
Kaum beim Asylantenheim angekommen, wurden die Helfer beschimpft und körperlich angegriffen. Von einem Notfall war nämlich keine Spur. Ein 18-jähriger Iraker hatte absichtlich falschen Alarm ausgelöst. Und ein 22-jähriger Landsmann soll die Türe eines Löschfahrzeuges aufgerissen, einen Feuerwehrmann an der Jacke gepackt und ihn unflätig beschimpft haben. Dabei soll er ihn mit „Ich f…..deine Mutter“ beleidigt haben. Außerdem wurden Feuerwehrleute mit einer Flasche bedroht.
Bürgermeister fordert Konsequenzen
„Wenn Kameraden bedroht werden, ist das nicht zu tolerieren“, zitiert das Medienportal Grimma den parteilosen Oberbürgermeister Matthias Berger. Es gebe keine Rechtfertigung dafür, Rettungskräfte anzugreifen. Das seien Dinge, die man nicht akzeptieren könne. Ständig müssten die Kameraden zur Unterkunft ausrücken, weil der Betreiber nicht in der Lage sei, für Ordnung zu sorgen, zeigt sich Berger verärgert. Ab sofort sollen sich die Feuerwehrleute in solchen Fällen zurückziehen und auf die Ankunft der Polizei warten.
Landratsamt wartet ab
Unmittelbar nach dem Vorfall wandte sich der Bürgermeister an das zuständige Landratsamt. Dort wollte man vorerst keine Maßnahmen setzen. Man beteuert, dass das Wachpersonal im Vergleich zu anderen Unterkünften im Landkreis überdurchschnittlich besetzt sei. Man wolle erst über Maßnahmen entscheiden, wenn dem Amt alle Informationen vorlägen.
Gegen die beiden Hauptakteure der Aktion wird wegen Beleidigung bzw. Missbrauchs von Notrufen ermittelt.