Am Landgericht in Düsseldorf findet derzeit der Prozess gegen zwei Nordafrikaner, den Marokkaner Mohamed B. und den Algerier Adel Z., statt, die für den Brand der als Asylwerberunterkunft genutzten Messehalle am 7. Juni des Vorjahres verantwortlich sein sollen (unzensuriert.at hat berichtet). Zwei ehemals als Leiharbeiter beschäftigte Mitarbeiter der abgebrannten Unterkunft sagten als Zeugen aus und wussten einiges von den aggressiven und permanent unzufriedenen Bewohnern zu berichten.
Ständiger Aufruhr wegen der Verpflegung
Dem Algerier wird vom Gericht vorgeworfen, die Halle in Brand gesetzt zu haben, Mohamed B. gilt als Anstifter. Während der Marokkaner generell mit seiner Unterbringung in der Halle unzufrieden war, soll der „gläubige Moslem“ Adel Z. darüber empört gewesen sein, dass während des Ramadans tagsüber Speisen und Getränke an nicht fastende Mitbewohner ausgegeben wurden. Beschwerden und Auseinandersetzungen wegen der angebotenen Speisen gehörten für die Mitarbeiter zum Alltag. Auch am Tag des Brandes waren Meinungsverschiedenheiten wegen der während des Ramadans ausgegebenen Verpflegung Auslöser eines heftigen Streits gewesen.
Feuerlöscher wurde vor Brand entfernt
Beide Zeugen waren am Tag des Brandes bei der Essensausgabe beschäftigt und konnten die Vorfälle an diesem Tag beobachten. Einer der Zeugen, ein 58-jähriger Mann, berichtet, dass sich die beiden Angeklagten gestritten hätten und sie dann in die Mitte der Halle gegangen wären. Dort stieg sechs Minuten später eine Rauchsäule auf und Feueralarm wurde ausgelöst. Als er den Brand mit einem Feuerlöscher löschen wollte, musste er feststellen, dass das Gerät von seinem üblichen Aufbewahrungsort entfernt worden war. Gleichzeitig öffnete jemand eine Türe, sodass sich das Feuer in Windeseile ausbreiten konnte.
Permanente Polizeieinsätze
Sein ehemaliger Kollege, ein 57-jähriger Sozialarbeiter, beschreibt zunächst, um welches Klientel es sich bei den in der Halle untergebrachten angeblich „Schutzsuchenden“ gehandelt hat. Seiner Einschätzung nach seien in der Unterkunft hauptsächlich Verbrecher, Psychopathen, und Kleinkriminelle untergebracht gewesen. Alle zwei Tage hätte die Polizei zu einem Einsatz ausrücken müssen. Erst am Vortag des Brandes hatte es einen heftigen Krawall zwischen Fastenden und Nichtfastenden gegeben.
Der angeklagte Marokkaner Mohamed B. gab vor Gericht nun sogar zu, „Wirtschaftsflüchtling“ zu sein und sich vor seiner Ankunft in Deutschland bereits in Spanien und Italien aufgehalten zu haben.
Mitarbeiter wurden beleidigt und bedroht
Beschimpfungen und Drohungen seien in der Unterkunft an der Tagesordnung gewesen, so der Zeuge. Beleidigungen wie „Scheiß Deutsche“ und „Arschlöcher“ seien für die Mitarbeiter des Betreibers, des Deutschen Roten Kreuz (DRK), Normalität gewesen. Auch Drohungen wie „Wir legen die Halle in Schutt und Asche“, „Wir zünden euch an“, „Wir bringen euch alle um“ oder „Wir brennen die Halle nieder“ gehörten zum Standardrepertoire der Gäste Angela Merkels. Letzteres haben sie am 7. Juni 2016 dann auch in die Tat umgesetzt.
Einige Bewohner saßen auf gepackten Koffern
Für den Sozialarbeiter scheint es schlüssig, dass die Brandstiftung für den betreffenden Tag geplant gewesen war. Seiner Wahrnehmung nach hatten einige der Bewohner bei Ausbruch des Brandes ihre Koffer bereits fertig gepackt und fanden alles „lustig und prima“. Sie filmten sogar mit ihren Smartphones mit.
Wollten die Betreiber die Zustände vertuschen?
Verdächtig erscheint, dass die beiden Leiharbeiter vom DRK nicht als Zeugen namhaft gemacht wurden. Vom Prozess gegen die zwei Angeklagten hatten diese erst aus der Presse erfahren und sich dann selbst dem Gericht als Zeugen angeboten. Erst durch den Brand und die Aussagen der vom Roten Kreuz offenbar unerwünschten Zeugen scheint nun das ganze Ausmaß des Vertuschen und Verschweigens sowie der kriminellen „Kundschaft“ des DRK ans Licht der Öffentlichkeit zu kommen.