Die österreichische Justiz hat heute eindrucksvoll demonstriert, dass es sie absolut nicht interessiert, wenn sich in Wien Afghanen und Tschetschenen gegenseitig abzuschlachten versuchen. Für lebensgefährliche Messerstiche, deren Folge nur aufgrund einer Notoperation nicht der Tod ist, gibt es bedingte Freiheitsstrafen zwischen drei und sechs Monaten. Nur einer der rund 30 afghanischen Angreifer fasst eine „Unbedintgte“ aus. Auch er kann aber heimgehen, die U-Haft war lange genug.
Blutige Schlacht am Handelskai – sieben Schwerverletzte
Wie es im März des Vorjahres auf dem Schlachtfeld am Wiener Handelskai aussah, als die Afghanen mit den Tschetschenen fertig waren, schildert der Kurier so:
Sieben junge Tschetschenen, die sich nur mit ihren Fäusten und Fußtritten wehren konnten, blieben teilweise schwer verletzt liegen. Dass alle überlebten, grenzt beinahe an ein Wunder, wenn man sich die Befunde des Gerichtsmediziners vergegenwärtigt. Ein 18-jähriger Tschetschene kassierte demnach Stiche in den Brustkorb, in den Bauch und in die Leiste. Er überlebte dank einer im UKH Meidling durchgeführten Notoperation. Einem 15-Jährigen wurde ebenfalls in die Brust gestochen, einem 17-Jährigen ins Gesäß, wobei der Stichkanal bis zur Beckenschaufel führte und Schlagaderäste verletzte. Ein weiterer Jugendlicher bekam einen Stich in den Rücken ab, der knapp die Wirbelsäule verfehlte, und zusätzlich einen ins Gesäß.
Abschiebung droht nicht
Schwere gemeinschaftliche Gewalt heißt das Delikt, für das es am Wiener Straflandesgericht ein strenges „Du, du!“ setzte. Wegen solcher Kleinigkeiten wird auch sicher niemand abgeschoben.
Der österreichischen Justiz ist scheinbar schon alles egal. Soll sich doch irgendein Imam mit seiner Scharia darum kümmern!
Die heute mit ihrer Freiheit beschenkten Afghanen sollten vielleicht in nächster Zeit größere Ansammlungen von Tschetschenen meiden.