Jeder Mensch, der Herz und Hirn noch irgendwie im Einklang hat, wundert oder empört sich sogar darüber, dass Menschen, die hier gut integriert sind, unsere Art zu leben zu schätzen wissen und sich selbstverständlich an die Gesetze halten, häufig abgeschoben werden. Noch dazu meist auf recht unschöne Art und Weise.
Das alles erscheint Normaldenkenden vor dem Hintergrund, dass Kriminelle aus aller Herren Länder hier weitgehend ihre Potenziale entfalten können, noch unverständlicher. Von terrorverdächtigen „Gefährdern“, Intensivtätern, Dealern, Schlägern, mehrfach bestraften Wiederholungstätern, Messerstechern, Asyl- und Sozialbetrügern, integrationsresistenten Hassern unserer Kultur bis hin zu Vergewaltigern spannt sich der Bogen derer, die wir angeblich nicht losbekommen und die sich stattdessen bei uns frei bewegen können. Ein Gutteil der Verbrechen, bis hin zum Terroranschlag in Berlin, hätte vermieden werden können, würde man konsequent diejenigen repatriierten, die hier bereits straffällig geworden sind.
Vergewaltiger durfte bleiben – in Deutschland geborenes Mädchen wurde abgeschoben
An zwei Beispielen, die wohl unterschiedlicher kaum sein können, wollen wir hier aufzeigen, wie mit zweierlei Maß gemessen wird, wenn es darum geht, eine verantwortungslose Migrationspolitik durchzuziehen. Man sieht, dass der Staat kann, wenn er will – sowohl abschieben als auch „dulden“. Hier wird uns einerseits eine offensichtlich gewünschte und unser System zerstörende Agenda als „Humanität“ verkauft und auf der anderen Seite eine völlig unangebrachte und unnötige Unmenschlichkeit als alternativlos dargestellt.
Bei focus.de konnte man am 2. Juni lesen:
Den letzten Mai-Montag 2017 werden die 29 Schüler der Klasse 9d des Duisburger Steinbart-Gymnasiums wohl nie vergessen. Um 10.20 Uhr geht die Klassentür auf, Schulleiter Ralf Buchtal tritt mit einem Kollegen ein und bittet die 14-jährige Bivsi Rana, ihre Sachen zu packen und mitzukommen. Was die 29 Schüler und Klassenlehrer Sascha Thamm nicht wissen, als Bivsi das Klassenzimmer verlässt: Die 14-Jährige kommt nicht zurück. Noch am selben Abend wird sie von den Behörden in ein Flugzeug gesetzt und mit ihren Eltern nach Nepal abgeschoben. Bivsi, die am 11. Juni 2002 geboren wurde – in Duisburg…
In der Schule kam es zu herzzerreißenden Szenen, alle Mädchen weinten und „sie waren nicht zu trösten. Ein Mädchen – ihre beste Freundin – ist sogar zusammengebrochen, wir mussten den Notarzt holen“, so der Schullehrer Sascha Thamm und sogar die Jungs, die in solchen Situationen normalerweise eher verhalten reagierten, seien „völlig fertig gewesen“. Das Mädchen sei „beliebt, sympathisch und gut in der Schule“ gewesen und „sie ist eine der ganz wenigen Schülerinnen mit einem Schwimmabzeichen in Gold. Sie hilft sogar beim Schwimmunterricht“. Ganz im Gegensatz zu den allseits beliebten jungen Mitbürgerinnen, die sich „aus religiösen Gründen“ weigern, überhaupt am Schwimmunterricht teilzunehmen.
Inzwischen haben die Schüler über WhatsApp sogar wieder Kontakt mit dem armen Mädchen, das zum ersten Mal in ihrem Leben in ihrer neuen Heimat Nepal ist. Klassenlehrers Thamm: „Sie hat geschrieben: ‚Vielen Dank dafür, wie ihr euch um mich kümmert. Aber denkt jetzt erst mal an euch. Und bereitet euch vor für die Französisch- und Lateinklausur am kommenden Mittwoch.‘“ Und solche Leute müssen gehen! Betrachten wir anhand des anderen Falles, wer hingegen bleiben durfte:
Weigerung, einen Intensivtäter abzuschieben, kostete Frau beinahe das Leben
„Ich habe in 20 Jahren Strafrecht noch kein Opfer mit derartigen Verletzungen erlebt, ohne tot zu sein”, sagte der Vorsitzende Richter Markus Krieg am dritten Verhandlungstag in der einstündigen Urteilsbegründung gegen den Türken Murat A. (24) wie das Wochenblatt berichtet. Der mehrfach vorbestrafte Intensivtäter fasste eine 13-jährige Haftstrafe aus, sein schwer verletztes Opfer überlebte nur durch Zufall und ist seitdem in psychiatrischer Behandlung.
Und im Merkur erfährt man, dass Murat A. im März 2014 zu fünf Jahren und sechs Monaten Haft wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchter räuberischer Erpressung sowie Diebstahl in Tateinheit mit räuberischer Erpressung verurteilt wurde. Trotzdem war er im September 2016 schon wieder frei.
Bereits 2009 war der Türke zu einem Jahr und zehn Monaten Haft wegen einer Gewaltstraftat verurteilt worden. 2011 verurteilte ihn das Amtsgericht München wegen Raubs und vorsätzlicher Körperverletzung zu zwei Jahren und neun Monaten Haft. Das Bundeszentralregister umfasst für ihn drei weitere Eintragungen aus den Jahren 2007, 2009 und 2011. Statt Abschiebung vorzeitige Entlassung – schön für den Intensivtäter, weniger jedoch für sein Opfer.
Anstatt solche Leute loszuwerden, wird alles unternommen, damit sie bleiben dürfen
Warum eine Ausweisung, für die die Ausländerbehörde am Landratsamt Erding zuständig wäre, nicht vollzogen wurde, sodass Murat A. nur ein halbes Jahr nach der letzten Haftentlassung erneut ein grauenhaftes Verbrechen begehen konnte, erklärte Claudia Fiebrandt-Kirmeyer, Sprecherin der Kreisverwaltung, so:
Herr A. wurde im September 1992 in Erding geboren und ist türkischer Staatsangehöriger. Als Sohn eines türkischen Staatsangehörigen, der im Bundesgebiet geboren und aufgewachsen ist, genießt Herr A. per Gesetz einen besonderen Ausweisungsschutz.
A. sei als „faktischer Inländer“ zu behandeln.“ Und damit ja nichts daneben geht, wurde für den Intensivtäter seit 2011 ein rechtlicher Betreuer(!) zur Regelung aller Angelegenheiten bestellt.
Eigenartig, dass man im Falle des abgeschobenen Mädchens nicht auf „besonderen Ausweisungsschutz“ verweist, oder einen „rechtlichen Betreuer“ bestellt. Warum wohl, ist nicht schwer zu erraten, wenn man die Agenda der Eliten nicht als Verschwörungstheorie abtut.