Dass illegal Eingereiste und mit abgelehntem Asylantrag Aufhältige zu Zehn-, wenn nicht zu Hunderttausenden im Lande sind, ist bekannt. Selbst Leute, die bereits abgeschoben und mit einem Einreiseverbot belegt wurden, tauchen immer öfter mit neuen Identitäten schutz- bzw. asyl- oder besser versorgungssuchend erneut hier wieder auf. Der heutige Einzelfall zeigt, wie einfach es geht, hier auf Recht und Ordnung zu pfeifen.
Trotz Aufenthalts- und Einreiseverbot: Afrikaner wieder da
Ein Beamter der Bundespolizeiinspektion Karlsruhe befand sich am 22. Februar auf dem Weg zum Dienst. Im Regionalexpress von Rastatt nach Karlsruhe wurde er von einem Zugbegleiter angesprochen und um Unterstützung gebeten. Kurz zuvor hatte sich ein Mann der Fahrscheinkontrolle entzogen und in der Zugstoilette eingeschlossen.
Der Bundespolizist forderte den Mann auf, sich auszuweisen. Dieser händigte dem Beamten einen französischen Reisepass aus. Das Dokument wies Fälschungsmerkmale auf, weshalb der Mann zur Identitätsfeststellung zur Dienststelle gebracht wurde. Durch Überprüfung der Fingerabdrücke wurde eine andere Identität ermittelt. Der Mann ist demnach 31 Jahre alt und stammt aus Mali. Bereits im Februar 2017 reiste er unerlaubt nach Deutschland ein und stellte einen Asylantrag. Dieser wurde jedoch abgelehnt und gegen ihn eine Einreisesperre verhängt.
Krimineller mit mehreren Aliaspersonalien wird “geduldet”
Nur wenige Wochen später reiste der Mann trotz bestehendem Einreiseverbot erneut nach Deutschland ein und stellte einen Asylfolgeantrag. Zurzeit ist er im Besitz einer Duldung.
Weiters ist seine Person im polizeilichen Fahndungssystem bereits mit mehreren Aliaspersonalien angelegt. Im Rahmen der Durchsuchung wurde ein weiteres gefälschtes Ausweisdokument, ein französischer Führerschein, aufgefunden. Die beiden gefälschten Dokumente wurden sichergestellt. Gegen den Afrikaner wird nun wegen Urkundenfälschung und Erschleichens von Leistungen ermittelt.
Es erhebt sich jedoch die Frage, ob es nicht sinnvoller, kostengünstiger und für die Bevölkerung sicherer wäre, den Mann nach einer angemessenen Bestrafung, anstatt zu “dulden”, nach Mali zu repatriieren.