Für die Mehrzahl der Bevölkerung ist es ein Rätsel, dass illegal eingereiste Kriminelle nicht umgehend repatriiert werden, sondern immer wieder hier ihre Potenziale in aller Öffentlichkeit entfalten können. Verwunderung weicht Empörung, wenn man dann liest, was solche Herrschaften bereits auf dem Kerbholz haben, und noch immer darüber diskutiert wird, ob man potenzielle Intensivtäter überhaupt loswerden will. Denn wer weiß, was diesen Leuten in deren Heimat passierten könnte? Da bleibt man lieber “human”, das Schicksal allfälliger Opfer hier ist dabei in Kauf zu nehmen – “Buntheit” hat eben ihren Preis. Unser heutiger Einzelfall beschäftigt sich mit so einem schutzsuchenden Bereicherer.
Syrer immer wieder vor Gericht – Drogen, Schlägereien, Diebstahl und Raubüberfälle
Hatem H. (21), der sich jetzt vor dem Zwickauer Landgericht verantworten muss, wirft die Staatsanwaltschaft diesmal “nur” 13 Straftaten vor. Peanuts, wenn man bedenkt, dass Polizei und Staatsanwaltschaft in 400 Fällen gegen den anerkannten Flüchtling ermitteln, liest man in der BILD-Zeitung. Der Schutzsuchende ist Mitglied der sogenannten “Tunnelgang” in Plauen (Sachsen), und wo diese Gangster gerade bereichern, sollte man sich besser nicht aufhalten: Raubüberfälle samt Prügelorgien sind dort keine Seltenheit – und immer mit von der Partie: der “Flüchtling” Hatem.
Erst im Oktober 2015 schutzsuchend in Deutschland eingetroffen
- Im Oktober 2015 reist H. nach Deutschland und wohnt seit November 2015 in Plauen. Sofort wird er straffällig. Im Bereich des sogenannten “Tunnels” werden Passanten immer wieder beraubt und verprügelt.
- Auch die “harte Strafe”, acht Monate auf Bewährung, zu der er im Oktober 2017 verurteilt wird, scheint ihm eher Heiterkeit abzunötigen. Seine “Aktivitäten” setzt er nahtlos fort.
- Seit November sitzt der Syrer nun in U-Haft und gilt dort laut einem internen Bericht der JVA als “aggressiv”. Er habe Streit mit Gefangenen, randaliere in seiner Zelle und bedrohe Justizbeamte.
- Die ihm jetzt zur Last gelegten 13 Straftaten sollen zwischen Juli und Oktober 2017 geschehen sein. “Bei diesen Straftaten handelt es sich um vorsätzliche Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung, Bedrohung, Beleidigung, Diebstahl und schweren Raub”, so Altfrid Luthe, Sprecher des Landgerichtes in Zwickau gegenüber dem ONLINE MAGAZIN PLAUEN.
- Im aktuellen Prozess wirkt der Intensivtäter tiefenentspannt, so Bild. Erst als ein Wachtmeister ihn darauf hinweist, nimmt er seine Kappe ab.