Der Bundesnachrichtendienst (BND) darf weiterhin in großem Umfang Daten beim Internetknoten mit dem höchsten Datendurchsatz weltweit und dem Großteil des deutschen Internetverkehrs abzapfen.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies am 30. Mai eine Klage des Betreibers von De-Cix (Deutsche Commercial Internet Exchange) gegen den BND ab und ließ auch keine weiteren Rechtsmittel gegen diese umstrittene Entscheidung zu.
Telekommunikation darf überwacht werden
Der Geheimdienst sei berechtigt, internationale Telekommunikation zu überwachen und aufzuzeichnen. Dafür braucht es lediglich eine Anordnung des Bundesinnenministeriums. Allerdings überwacht der Nachrichtendienst Emails nicht nur bei einem konkreten Tatverdacht, sondern im Zuge der sogenannten “strategischen Fernmeldeüberwachung”, also anlasslos.
“Der BND hat sich den größten Teich ausgesucht, in dem er fischen kann”, erklärte die Klägerseite.
Auch NSA profitiert wahrscheinlich von BND-Spionage
Dass dieser Teich auch von anderen genutzt wird, zeigte sich im Zuge des NSA-Untersuchungsausschusses. Dieser ergab, dass bei De-Cix abgegriffene Daten über den BND möglicherweise an die NSA gelangten.