Die deutschen Verwaltungsrichter gehen davon aus, dass im gesamten Jahr 2018 etwa 100.000 neue Asylverfahren bei den deutschen Verwaltungsgerichten eingehen. Das sagte der Vorsitzende des Bundes Deutscher Verwaltungsrichter (BDVR), Robert Seegmüller, gegenüber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe am 21. Dezember.
Hälfte aller Gerichtsverfahren sind Asylverfahren
Etwa die Hälfte aller Gerichtsverfahren vor den rund 1.700 deutschen Verwaltungsgerichten machen die Klagen und Eilverfahren aufgrund von negativen Asylbescheiden durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) aus.
Seit 2015 laufen insgesamt 400.000 Verfahren. “Der Abbau dieses Bergs wird uns in den kommenden Jahren vor große Herausforderungen stellen”, so der BDVR-Vorsitzende. Dabei denkt der Richter vor allem an die Personaldecke der Beamten, nicht an Deutschland und die Folgen des Asylirrsinns. “Die personellen Verstärkungen der vergangenen Jahre müssen uns erhalten bleiben. In einigen Bundesländern werden wohl auch noch zusätzliche Richter benötigt werden”, ist seine Sorge.
UN-Sozialrat fordert noch mehr Willkommenskultur
Gleichzeitig wirft der UN-Sozialrat Deutschland starke Mängel bei der Umsetzung der sogenannten sozialen Menschenrechte vor. Ihm ist das, was die Bundesrepublik Deutschland für die mittlerweile Millionen “Flüchtlinge” im Land macht und zahlt, immer noch zu wenig.
Unter anderem empfiehlt er, sicherzustellen, dass subsidiär Schutzberechtigte ihre Familie nachholen können, “auch durch Aufhebung der Begrenzung von 1.000 Personen je Monat”. Zudem solle der Prozess des Familiennachzugs verbessert werden, etwa durch gestraffte Verfahren und den Abbau “praktischer und administrativer Hürden”.