Das Video der AfD über “Messer-Einwanderung” ist nach einem Gerichtsentscheid wieder online.

31. März 2019 / 21:12 Uhr

“Messer-Einwanderung”: AfD siegt vor Gericht gegen Youtube – entferntes Video wieder online

Dass Zensur und Diktatur immer einhergehen, zieht sich wie ein roter Faden durch die Geschichte. Damit sollte Schluss sein und so wurde ein Zensurverbot im Grundgesetz verankert: “Eine Zensur findet nicht statt”, steht dort wörtlich.

“Herrschaft des Unrechts”

Dass nicht nur auf EU-Verordnungen wie “Dublin” und “Schengen”, auf nationale Gesetzgebung, sondern sogar auf das Grundgesetz gepfiffen wird, sollte uns in einer “Herrschaft des Unrechts” nicht sonderlich verwundern. Kein Geringerer als Horst Seehofer gab das von sich und fügte noch hinzu: “Wir haben im Moment keinen Zustand von Recht und Ordnung” klagte der Innenminister in Richtung Kanzlerin Angela Merkel. Dass so eine “Herrschaft” natürlich auch zu Zensurmaßnahmen greift, versteht sich von selbst und so wird munter drauflos zensiert, wo immer man nur kann, wenn man wo “Bedarf” erblickt.

Zensurmaßnahmen werden “ausgelagert”

In diesem Klima zunehmender Überwachung hat man einen besonders schlauen Dreh parat. Man zwingt soziale Netzwerke, wie beispielsweise Facebook oder das Videoportal YouTube, unter Androhung hoher Strafen selbst als Zensoren zu agieren, was dann zur Folge hat, dass diese Unternehmen allein in Deutschland über 1.000 Leute beschäftigen,deren Aufgabe es ist zu zensieren. Und die machen nichts anderes, als darüber zu wachen, was veröffentlicht werden darf oder nicht – oder besser, was gesagt werden darf oder nicht. Besonders bedenklich: Man zensiert lieber zu viel als zu wenig – sicherheitshalber, so zu sagen. Selbst Reden im Bundestag werden einer prüfenden Kontrolle unterzogen und, falls “bedenklich”, gelöscht oder gar nicht erst veröffentlicht.

AfD Opfer undemokratischer Zensurmaßnahme – Sieg vor Gericht

Vergangenes Jahr veröffentlichte die AfD auf ihrem YouTube-Kanal ein nachrichtlich gehaltenes Video, in dem es unter anderem um einen Messerangriff eines Flüchtlings aus Eritrea geht. AfD-Chefin Alice Weidel wird in dem Video mit dem Begriff “Messer-Einwanderung” zitiert. YouTube hatte das Video entfernt, musste es jetzt auf richterlichen Beschluss aber wieder zugänglich machen. Das Video habe “evident keinen hasserfüllten Inhalt”, so das Kammergericht Berlin, wie meedia.de berichtet.

Und noch einen Sieg konnte die Demokraten vor Gericht erreichen, da YouTube auch die Möglichkeit des AfD-Kanals zu Live-Übertragungen eingeschränkt hat. Auch das sei, so das Gericht, nicht gerechtfertigt. Anwalt Joachim Steinhöfel, der die AfD in der Sache vertreten hat, sagt zu dem Beschluss des Kammergerichts:

Es ist ein drastischer Eingriff in die Grundrechte und in den politischen Meinungskampf, wenn der Monopolist YouTube das Video einer im Bundestag vertretenen Partei löscht, das nach der Bewertung des Kammergerichts ‘evident keine ,hasserfüllten Inhalte’ und auch ‘ganz offensichtlich’ keine Straftatbestände enthält.

Hier das gegenständliche Video:

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