Schweizer Gerichte lassen sich nicht mehr von islamistischen Hasspredigern länger auf der Nase herumtanzen. Jetzt wurde der moslemische Prediger An’Nur-Imam endgültig verurteilt und seine Abschiebung nach Somalia vom Schweizer Bundesgericht bestätigt. Der Imam hatte vor drei Jahren in einer Freitagspredigt vor 60 Gläubigen in der An’Nur-Moschee zur Gewalt aufgerufen. In die Schweiz war der Imam unter dem Titel „Asyl“ gekommen.
Jetzt wurde er zu eineinhalb Jahren Haft und Abschiebung in seine Heimat Somalia verurteilt. Durch seine Predigt hatte der Imam eine Aufforderung zu Verbrechen oder zur Gewalttätigkeit getätigt und war daher entsprechend zu bestrafen.
Züricher Obergericht verhängte zehnjähriges Aufenthaltsverbot
Die Vorinstanz des Schweizer Bundesgerichts, das Zürcher Obergericht, hatte zusammen mit dem Schuldspruch ein Aufenthaltsverbot von zehn Jahren angeordnet. Bereits im Mai, also noch vor der endgültigen Entscheidung des Bundesgerichts, wurde der Verurteilte nach Somalia „ausgeschafft“, wie das in der Fachsprache der Schweizer Ausländerbehörden so zweckmäßig beschrieben wird.
An’Nur-Moschee seit Sommer 2017 geschlossen
Die An’Nur-Moschee, wo die Tat des Imams stattgefunden hat, wurde im Sommer 2017 geschlossen, da der Mietvertrag nicht mehr verlängert worden war. Derzeit sind noch weitere Verfahren gegen Islamisten anhängig. Dabei geht es gegen Dschihad-Unterstützter aus dem Umfeld der Moschee und um Attacken innerhalb von moslemischen Gruppen.