Werden SPÖ und Grüne im 5. Wiener Gemeindebezirk bald ein Fall für die Tierschutzbehörden, weil sie den Hunden in einer Parkanlage die Wasserversorgung vorenthalten? Eine parlamentarische Anfrage der FPÖ an Tierschutzministerin Pamela Rendi-Wagner (SPÖ) beschäftigt sich ausführlich mit dem Thema.
Hundezone ohne Tiertränke
Im Rudolf-Sallinger-Park in Wien-Margareten, einer öffentlichen Grünfläche im Eigentum der Stadt Wien, besteht eine Hundezone. Diese wurde kürzlich erweitert und erneuert. Dabei wurde aber wiederum keinerlei Tiertränke oder Wasserentnahmestelle vorgesehen.
Der Durchgang durch den Park zu einer im Kleinkinderspielbereich bestehenden Wasserentnahmestelle ist durch ein Hundeverbot verwehrt. Das Bundestierschutzgesetz sieht eine Wasserversorgung für Tiere aber grundsätzlich vor. Unterlässt man diese, dann ist man gemäß § 17 der einschlägigen Gesetzesbestimmungen eigentlich wegen Tierquälerei dran.
SPÖ und Grüne: Gegen FPÖ-Antrag für Wasserentnahmestelle
Obwohl der Zugang zu Wasser für Tiere gesetzlich vorgesehen ist, hat die Bezirksvertretung von Wien-Margareten mit rot-grüner Mehrheit eine Tiertränke bzw. Wasserentnahmestelle bisher abgelehnt. Anträge der FPÖ-Bezirksratsfraktion wurden niedergestimmt.
Auch nach der Erweiterung der Hundezone wurde keine Wasserstelle eingerichtet. Durch diese Haltung kann es in letzter Konsequenz vor allem in den Sommermonaten und Hitzeperioden zur Verwirklichung eines Tatbestandes der Tierquälerei kommen.