Schon die Formulierungen in der Aussendung des Amtes der Vorarlberger Landesregierung verraten es: Integrationslandesrat Erich Schwärzler (ÖVP) tut sich sichtlich schwer, ein Alibi-Integrationsprojekt für Asylwerber in seinem Bundesland darzustellen.
"Kleine Hilfstätigkeiten" durch Asylwerber
Es ist von kleinen Hilfstätigkeiten die Rede, von kleinen Gartenarbeiten und im Juni 2017 von Schneeräumen für Senioren und das zum Stundenlohn von drei bis vier Euro:
Eigens dafür definierte Projekte ermöglichen den Einsatz für die Bevölkerung. Vorarlbergerinnen und Vorarlberger werden von Asylsuchenden mit kleinen Hilfstätigkeiten unterstützt. Wichtig ist für Integrationslandesrat Schwärzler zu erwähnen, dass diese Tätigkeiten nicht langfristig ausgerichtet seien und keine Konkurrenz zum regulären Arbeitsmarkt darstellen. Der Stundenlohn liegt zwischen 3 und 4 Euro, wobei Asylwerber pro Monat maximal 110 Euro verdienen dürfen. Während der Durchführung der Tätigkeiten sind die Asylwerber kranken- und haftpflichtversichert.
Rechnet man das alles um, dann kommt man auf eine Monatsarbeitsleistung von gerade einmal 27,5 Stunden oder höchstens sieben Stunden pro Woche. Die restlichen 161 Stunden (oder 33 Normalarbeitsstunden) pro Woche sind frei.
Gärtnereien stehen in Konkurrenz zur Asylwerber-Landschaftspflege
Das Land Vorarlberg benützt den Asylwerber-Pool zur Landschaftspflege und hat dort nach eigenen Angaben nicht weniger als 100 Personen eingesetzt:
Auch das Land bietet Asylwerbenden eine Möglichkeit zur Beschäftigung, vorwiegend in der Landschaftspflege. Involviert sind die Abteilungen Wasserwirtschaft, Straßenbau, Forstwirtschaft, Umweltschutz sowie Landwirtschaft und ländlicher Raum. Derzeit sind rund 100 Asylwerbende beschäftigt, insbesondere in der Landschaftspflege.
Viele Vorarlberger Gärtnereien würden gerne für das Land arbeiten und die mit Asylwerbern abgedeckten 2.750 Arbeitsstunden leisten. Aber so billig können sie das nicht, denn der ab 1.3.2017 beschlossene Kollektivvertrag sieht auch für Minderqualifizierte einen Mindeststundenlohn von 7,15 Euro vor.