Unzensuriert.at berichtete im April dieses Jahres exklusiv über den freiheitlichen Politiker Gerhard Böhm, der von seinem Arbeitgeber wegen eines Facebook-Postings entlassen wurde. Böhm, der auch Arbeiterbetriebsrat ist, musste sich beim Arbeitsgericht verantworten und bekam letztendlich Recht. Die Entlassung wurde aufgehoben. Dennoch gab sich der Arbeitgeber, das Kuratorium Wiener Pensionistenwohnhäuser (KWP), dessen Geschäftsführerin Gabriele Graumann sich übrigens klar zur SPÖ bekennt, mit dem Urteil nicht zufrieden. Im Mai 2017 landete eine Berufung beim Oberlandesgericht. Und dieses hat nun auch diese Berufung klar abgewiesen.
Ärger um Facebook-Kommentar
Die Chronologie reicht bis zum Oktober 2015 zurück. Damals reagierte Böhm auf einen Facebook-Kommentar verärgert, in dem pauschal FPÖ-Anhänger mit Nazis verglichen wurden und schrieb unter anderem von “linkslinken Dummschwätzern” und linkem “Dreckspack”.
Auch OLG sieht Entassungsgründe nicht erfüllt
Das Oberlandesgericht sieht aber – so wie das Erstgericht – keinen Entlassungsgrund als gerechtfertigt an. Die Beschimpfungen seien zwar herabsetzend und beleidigend, aber nicht die Menschenwürde verletzend. Daher liege keine strafbare Handlung und kein Entlassungsgrund im Sinne des § 122 Abs 1 Z 2 ArbVG vor. Auch eine “Verhetzung” oder fremdenfeindliche Äußerung liege nicht vor, weshalb von einer schwerwiegenden Treuepflichtverletzung nicht gesprochen werden könne.
Auch die seitens des Arbeitgebers eingebrachten Berufungsgründe der Mangelhaftigkeit des Verfahrens, “der unvollständigen Tatsachenfeststellungen infolge unrichtiger Beweiswürdigung” sowie der unrichtigen rechtlichen Beurteilung wurden abgewiesen.
Böhm ist seit zwei Jahren dienstfreigestellt
Zur Last legen wollte der Arbeitgeber dem freiheitlichen Politiker außerdem, er hätte eine Pflichtverletzung begangen. Weiters kritisiert wurde ein Facebook-Posting, in dem Böhm die Abschiebung von illegalen Asylwerbern forderte. Alle Anklagepunkte wurden abgewiesen. Seit Oktober 2015 ist Böhm übrigens dienstfreigestellt. Man darf gespannt sein, wie der Arbeitgeber nun weiter vorgehen wird.