Am 5. Dezember 2017 ist der bekannte deutsche Islamkritiker Michael Stürzenberger vom Münchner Landgericht freigesprochen worden. Zuvor war er am 18. August dieses Jahres von der linken Richterin Sonja Birkhofer-Hoffmann ebendort in zwei Punkten angeklagt worden: Er habe ein Hakenkreuz via Facebook verbreitet und er habe ein religiöses Bekenntnis verunglimpft, durch die Aussage, der Islam sei eine “faschistische Ideologie.”
Wichtiger Sieg für Meinungsfreiheit
Nun hat das Münchner Landgericht der Berufung stattgegeben und Stürzenberger freigesprochen. Das Hakenkreuz befand sich auf einem historischen Foto des “Nazi-Islam-Paktes” von Großmufti Amin al-Husseini und Hitler 1941 und fällt somit nicht unter Wiederbetätigung. Den Islam als faschistische Ideologie bezeichnen zu dürfen, was Stürzenberger genauso wie Hamed Abdel-Samad, Autor des Buches “Der islamische Faschismus”, getan hatte, ist zulässig.
Im Februar hatte dasselbe Gericht, und das Oberlandesgericht noch einmal im Oktober bestätigend, die Aussage “Der Islam ist wie ein Krebsgeschwür” straffrei gestellt.
Das Urteil heute ist ein wirklicher Sieg für die Meinungsfreiheit und für das Recht, Religionen zu kritisieren, insbesondere natürlich den Islam. Es ist ganz wichtig für die ganze islamkritische Szene in Deutschland. Das Urteil zeigt, dass noch nach Recht und Gesetz geurteilt wird, und nicht wie in der ersten Instanz eine linke Gesinnungsrichterin das Recht beugt,
sagte Michael Stürzenberger gegenüber Journalistenwatch.