Zivilorganisationen (NGOs) in der Flüchtlingshilfe werden künftig zum Besteuerungsobjekt in Ungarn. Die Regierung des konservativen Ministerpräsidenten Viktor Orban will Spenden, die aus dem Ausland an ungarische Flüchtlings-NGOs gehen, mit einer Kapitalsteuer in der Höhe von 25 Prozent belegen. Umgesetzt soll das NGO-Besteuerungselement durch Orbans Innenminister Sandor Pinter werden. Darüber hinaus sollen Flüchtlingsorganisationen, die sich um illegale Migranten kümmern, künftig bei den Gerichtsbehörden registriert werden. Mitarbeiter dieser NGOs, die keine ungarische Staatsbürgerschaft haben, sollen zukünftig jederzeit des Landes verwiesen werden können, wie etwa der Kurier berichtet
Registrierpflicht für Spendeneingänge über 24.000 Euro
Nach einem Gesetzesbegutachtungsverfahren soll das NGO-Gesetz durch das ungarische Parlament beschlossen werden. Bereits seit 2017 ist ein Gesetz in Kraft, das Flüchtlingsorganisationen dazu verpflichtet, bei Auslandsspenden von mehr als 24.000 Euro eine obligatorische Registrierung vorzunehmen. Im medialen Auftritt müssen diese einschlägigen NGOs die Bezeichnung “auslandsgeförderte Organisation” verpflichtend führen.
George Soros im Visier der Regierung in Budapest
Indirekt richten sich diese Maßnahmen gegen den ungarisch-stämmigen US-Milliardär George Soros. Dieser soll über diverse Stiftungen und Fonds in den letzten Jahren massiven Einfluss auf ungarische NGOs im Bereich des Flüchtlingswesens genommen haben. Die ungarische Regierung beschuldigt Soros, Europa mit “Flüchtlingen” und Moslems überschwemmen zu wollen, um es seiner christlichen und nationalen Identität zu berauben.