Karin Kneissl stellt klar: Nur ein positiver Asylantrag erlaubt einen Verbleib im Lande.

19. Jänner 2018 / 21:37 Uhr

Außenministerin Kneissl: Recht muss Recht bleiben – auch für abgelehnte Asylwerber in Lehre

Mit einer klaren Aussage zur Rechtsstaatlichkeit wies FPÖ-Außenministerin Karin Kneissl die Interpretation der Gesetze durch diverse NGOs zurecht: Nicht die Tatsache, ob ein Asylant hier im Lande eine Lehre absolviert, erlaubt ihm den Verbleib, sondern einzig ein positiv beschiedener Asylantrag.

Linke wettern gegen bestehende Gesetzeslage

Ein Anlassfall in Oberösterreich war Grund für den grünen Integrationslandesrat Rudolf Anschober, die bekannt linke Schauspielerin Julia Stemberger und den Ex-ÖVP-Politiker Ferry Maier für Kritik am Vollzug der Gesetze. “Verrückt” nannte Anschober bei einer Pressekonferenz in Wien die Vorgangsweise, wonach Asylwerber, deren Antrag abgelehnt wurde, für das Verlassen des Landes auch die Lehre, die der eine oder andere begonnen hatte, beenden müssen.

Kein Bleiberecht für rechtswidrig aufhältige Personen

Anschober und Co vergessen, dass es keinen Rechtstitel gibt, jemandem eine Ausbildung, die der österreichische Steuerzahler finanziert, zu gewähren, der sich rechtswidrig in Österreich aufhält.

Somit meint die FPÖ-Außenministerin:

Der Ausgang eines rechtsstaatlichen Verfahrens ist zu akzeptieren. […] Man müsse den jugendlichen Asylwerbern klar kommunizieren, dass ihnen trotz Lehre die Abschiebung drohen könne und das Ausbildungsverhältnis davor nicht schütze. 

Zudem seien schnellere Abwicklungen von Asylverfahren ein Schlüssel für mehr Effizienz, so Kneissl. 

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