Deutsch vor Schulantritt ist eine langjährige Forderung der FPÖ. Deren Abgeordnete hatten dazu schon mehrere Anträge, zuletzt am 4. Oktober 2017, im Parlament eingebracht. Diese wurden allerdings immer von der alten Regierung abgelehnt. Die ÖVP nahm schließlich diese FPÖ-Forderung jedoch auch in ihr Wahlprogramm 2017 auf.
Daher ist nun im Regierungsprogramm festgeschrieben, dass kein Schüler am Regelunterricht teilnehmen soll, der nicht ausreichend Deutsch kann. Die Deutschkenntnisse aller Schüler sollen vor der Einschulung durch ein standardisiertes Verfahren überprüft werden. Wer dabei durchfällt, kommt in eine eigene Deutschförderklasse.
Umsetzung bereits im kommenden Schuljahr
Bis Sommer 2018 sollen die Neuerungen gesetzlich verankert werden, im folgenden Schuljahr 2018/19 soll die Umsetzung beginnen. Bildungsminister Heinz Faßmann konkretisierte heute die geplanten Neuerungen.
Gemeinsamer Unterricht für 6- bis 10-Jährige und 11- bis 14-Jährige
Schulen müssen eine Deutschförderklasse einrichten, sobald es sechs Schüler mit Bedarf gibt. Die 6- bis 10-Jährigen und 11- bis 14-Jährigen dürfen jeweils gemeinsam unterrichtet werden. Wenn möglich, sind jedoch Klassen mit Gleichaltrigen zu bevorzugen. Beide Altersgruppen erhalten eigene Lehrpläne.
Für die 6- bis 10-Jährigen sind 15 Wochenstunden intensives Sprachtraining vorgesehen, für die 11- bis 14-Jährigen 20 Wochenstunden. Die Schüler der Deutschförderklassen sollen außerdem an bestimmten Aktivitäten des Regelunterrichts teilnehmen, zum Beispiel am Turnunterricht und an Ausflügen.
Übertritt in Regelunterricht erst nach Sprachtest möglich
Die Deutschförderklassen sind darauf ausgelegt, dass die Schüler nach einem Semester ausreichend Deutsch für den Regelunterricht können. Vor dem Übertritt in den Regelunterricht ist ein Sprachtest zu absolvieren. Wer diesen nicht besteht, muss weiter die Deutschförderklasse besuchen, jedoch maximal vier Semester lang.
Neben den Deutschförderklassen auch Deutschförderkurse geplant
Für Schüler, die in den Regelunterricht übertreten können, aber trotzdem noch Förderbedarf haben, sollen Förderkurse eingerichtet werden. Für diese Schüler soll auch eine Sprachförderung in den Sommerferien realisiert werden. Wer nach einem Förderkurs in den Regelunterricht gewechselt hat, darf nicht automatisch in die nächste Klasse aufsteigen, sondern nur ausnahmsweise in begründeten Fällen. So soll sichergestellt werden, dass jeder Schüler den Stoff des Lehrplanes beherrscht.