Recht muss Recht bleiben: Die aureisepflichtigen Tschetschen wurden per Charterflug in ihre Heimat gebracht (Symbolfoto).

24. Jänner 2018 / 14:32 Uhr

FPÖ wirkt: 31 abgelehnte Asylwerber trotz linker Proteste erfolgreich nach Russland abgeschoben

Ungeachtet heftiger Proteste von Willkommens-Organisationen und linker Politiker hielt das nunmehr FPÖ-geführte  Innenministerium an rechtsstaatlichen Grundsätzen fest und schob 31 Tschetschenen in ihre Heimat ab.

Abgelehnte Asylwerber per Charterflug nach Moskau

Gestern, Dienstag, vermeldete das Innenministerium, dass eine von Österreich organisierte Charterrückführung unter der Koordination von Frontex nach Russland stattgefunden habe. Neben Österreich mit 31 Rückzuführenden hatte sich auch Deutschland mit vier weiteren ausreispflichtigen Tschetschenen an der Charteroperation beteiligt. Neben Chartern würden bei russischen Staatsangehörigen auch Einzelabschiebungen durchgeführt, so das Ministerium.

Der Abschiebung vorausgegangen waren unter anderem Proteste der grünen Wiener Vizebürgermeisterin Maria Vassilakou, der Liste Pilz und von Caritas-Generalsekretär Klaus Schwertner.

Rechtskräftige Bescheide

Mit dem Charterflug wurden ausschließlich Personen rückgeführt, deren Asylverfahren rechtskräftig negativ abgeschlossen war und die verpflichtet waren, das österreichische Bundesgebiet zu verlassen, begründete das Ministerium das Vorgehen. Darunter war auch jene in den Medien namhaft gemachte sechsköpfige tschetschenische Familie, die bereits im Jahr 2011 ohne triftigen Asylgrund eingereist war und ihre Rückführung bis gestern hinauszögern konnte. An vorderster Front der Kritiker der Abschiebung stand die Wiener Vizebürgermeisterin Maria Vassilakou (Grüne), die es “nicht fassen” konnte, dass man “Wiener Kinder” aus ihrer “Heimatstadt” abschiebe und sie das Schuljahr nicht fertigmachen lasse.

Kneissl, Gudenus: Recht muss Recht bleiben

In einer Aussendung wies der geschäftsführende FPÖ-Klubobmann Johann Gudenus darauf hin, dass viele Asylfälle, bei denen offensichtlich kein Asylgrund gegeben sei, durch Anwälte der Antragsteller absichtlich in die Länge gezogen würden. Nach Jahren wolle man dann mit dem Argument einer “guten Integration” durch medialen Druck ein humanitäres Aufenthaltsrecht zu erzwingen. Österreich habe geltende Asylgesetze, und wer keinen Asylgrund habe, müsse das Land auch wieder verlassen und in seine Heimat zurückkehren, so Gudenus.

Außen- und Integrationsministerin Karin Kneissl mahnte bereits letzte Woche ein, dass der Ausgang eines rechtsstaatlichen Verfahrens zu akzeptieren sei. Ein Ausbildungsverhältnis könne nicht einfach eine rechtsstaatliche Entscheidung aushebeln. Dabei bezog sie sich auf ausreisepflichtige jugendliche Asylwerber, denen es ermöglicht worden war, in Österreich eine Lehrausbildung zu beginnen.

 

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