Vier Afrikaner stehen zur Zeit in Dessau-Roßlau vor dem Landesgericht und müssen sich wegen Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung verantworten. Im vergangenen August, so wird ihnen vorgeworfen, sollten sie eine 56-jährige Frau überfallen und sich an ihr vergangen haben. Die vier Eritreer verstrickten sich schon im Vorfeld in widersprüchliche Aussagen und werden nun mit den schockierenden Aussagen des Opfers konfrontiert.
Afrikaner urinierten auch noch auf ihr Opfer
Die Deutsche, die auf das Sammeln von Pfandflaschen angewiesen sei, kam gegen 21.00 Uhr hinter der ehemaligen Schule im Ortszentrum vorbei. Die vier bereits angeheiterten Beschuldigten hatten sich zuvor eine Kiste Bier gekauft und versprachen ihrem späteren Opfer, sie dürfe die Pfandflaschen behalten, wenn sie später noch einmal vorbeikommen würde.
Als sie gegen 22.30 Uhr zurückkam, rissen ihr die Männer allerdings laut Anklage die Kleider vom Leib, und sie wurde Opfer einer brutalen Gruppenvergewaltigung, die sogar mit den Telefon gefilmt wurde. Weil ihr einer der Männer eine abgebrochene Flasche an den Hals hielt, während sich die anderen an ihr vergingen und sogar auf sie urinierten, trug sie massive Verletzungen davon, die danach stationär behandelt werden mussten. Durch die zahlreichen DNA-Spuren aller vier Beteiligten konnten sie schließlich identifiziert werden.
Frauen haben für Angeklagte keinen Wert
Obwohl ein 19-jähriger Angeklagter zwar selber nicht dabei gewesen sein will, beschuldigte er vor Gericht seine Kumpanen. Ein weiterer 22-jähriger Afrikaner will sich durch massiven Alkoholkonsum an nichts mehr erinnern – beide streiten die Tat ab. Zwei weitere Afrikaner im Alter von 19 und 21 Jahren werden in den kommenden Wochen noch der Richterin Siegrun Baumgartner vorgeführt, sie gelten in Ermittlerkreisen allerdings bereits jetzt als “wenig kooperationswillig”.
Wie die kontaktfreudige Einwanderertruppe nämlich die Rolle der Frau sehen, machten sie bereits in den ersten Verhandlungsrunden klar. Ihnen ging es – obwohl sie ihre Tat bestreiten – lediglich um Sex, die Belange des Opfers spielten für sie keinerlei Rolle. Dadurch weigerten sie sich auch, zu befragten Details Stellung zu nehmen, das habe für sie keinerlei Wertigkeit. Eine Einstellung, mit der sie es bei der vorsitzenden Richterin nicht einfach haben dürften.