Erst hat der Kurier mit einem schon lange nicht mehr da gewesenen Anpatz-Journalismus versucht, mit bereits eindeutig widerlegten Anschuldigungen gegen die dritte Nationalratspräsidentin Anneliese Kitzmüller der FPÖ Schaden zuzufügen, jetzt versucht es der Standard auf eine Weise, die die Absichten linker Schreiberlinge verräterisch entlarven.
21 Lichtbildwerke widerrechtlich verwendet
Es geht um den Artikel “Fotorechte: FPÖ-Redakeur klagt deutschen Blogger” in der Standard-Ausgabe vom 30. März. Darin wird dargestellt, dass der Fotograf Robert Lizar vom deutschen Blogger Wolfgang Blankschein 8.400 Euro Schadenersatz verlangt, weil dieser seine Lichtbildwerke in 21 Fällen widerrechtlich verwendete.
Der Deutsche hat nämlich auf seiner Onlineplattform Confessiones Screenshots von Fotos veröffentlicht, die der Fotograf Lizar der Seite Info-direkt.at zur Verfügung stellte. Blogger Blankschein, der so nebenbei Propaganda gegen Andersdenkende verbreitet und vielleicht gerade deshalb interessant für einen Standard-Artikel ist, beruft sich im Standard-Bericht auf das Recht der Bildzitate. Der Fotograf sieht – wohl zurecht – sein Urheberrecht verletzt.
Oft schon ausjudiziert, scheint die Rechtslage klar. Keiner darf fremde Fotos verwenden, ohne den Namen des Urhebers zu nennen und mit diesem ist gegebenenfalls auch ein Honorar zu vereinbaren. Und das sollte selbst der Gymnasiallehrer Blankschein, der auch (!) als Fotograf tätig ist, wissen.
Einer Qualitätszeitung nicht würdig
Damit wäre die Geschichte eigentlich erzählt. Nicht für den Standard, der aus einer Klage einer Privatperson, die bei der FPÖ beschäftigt ist, gleich wieder ein Sammelsurium an Vorwürfen und Unterstellungen gegen Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) und den Freiheitlichen bastelt. Das halten selbst die Standard-Leser für Schwachsinn, was sie dann auch als Kommentarschreiber kundtun. Hier eine Auswahl:
edle von
Der Hass der Radikalität auch der Worte wird immer mehr eine linke Sache! Wehret den Anfängen!
Pangalactic Gargleblaster1
Wenn ich die leicht chaotische Geschichte richtig interpretiere, dann ist Lizar doch der, der den Blogger verklagt hat. Dann kann er aber nicht “Zeuge” sein und damit gibt es auch keine “falsche Zeugenaussage”.
Jonathan Tiberius Doe
Blogger-Regel #1 (weiß jeder Blogger): Wenn man Bilder anderer ohne Genehmigung verwendet, bekommt man Probleme.
Der Rest des Artikels ist nur Beiwerk, ob der Kläger jetzt ein Unsympathler ist, ändert an der Situation nichts.
Das muss unbedingt gesagt sein.
Das ist ein gnadenlos wirrer Artikel, der die – vom konkreten Anlass unabhängig hochinteressante – rechtliche Frage, wie man Bildzitate korrekt verwenden darf, mit plakativen Sittenbildern der handelnden und sogar der nur abgebildeten Personen derart vermanscht, dass der Leser nur mitbekommt (mitbekommen soll) “ein mächtiger Rechtsextremer klagt einen armen kleinen Lehrer, weil der ihn kritisiert hat”. Offenbar weil der Schreiber Null Tau hat, worum es eigentlich geht, aber unbedingt etwas schreiben wollte. Sowas ist einer Qualitätszeitung nicht würdig.