Am Landesgericht St. Pölten wartete man am Mittwoch vergeblich auf den Angeklagten Peter Pilz.

6. Juni 2018 / 16:59 Uhr

“Bauchweh” vor Gerichtsverhandlung: Peter Pilz ließ “Üble-Nachrede”-Prozess platzen

“Peter Pilz will unbedingt ins Parlament zurück, weil auf ihn etwa ein halbes Dutzend Gerichtsverfahren wegen Ehrenbeleidigung, übler Nachrede und Ähnlichem wartet. Genießt er keine Immunität mehr, muss er sich all diesen Verfahren stellen und verliert sie möglichweise”, hatte erst kürzlich der Ex-BZÖ-Politiker Peter Westenthaler in einer Diskussionsrunde auf oe24-TV in den Raum gestellt.

Staatsanwalt “Komplicenschaft” unterstellt

Westenthaler dürfte nicht Unrecht haben: Das erste derartige Verfahren gegen Pilz hätte laut Kronen Zeitung schon heute, Mittwoch, in St. Pölten über die Bühne gehen sollen. “Hätte” deshalb, weil sich der Angeklagte kurzfristig krank gemeldet hat, angeblich wegen einer “wieder aufgeflammten Gastritis”. Geklagt hatte Pilz der Staatsanwalt Hans-Peter Kronawetter, den Pilz im Eurofighter-Verfahren der “Komplicenschaft” mit dem damals angeklagten Ex-Politiker Gernot Rumpold bezichtigt hatte, weil er dessen Konten nicht öffnen ließ. Kronawetter klagte daraufhin wegen übler Nachrede (§ 111 StGB, Strafrahmen bis zu ein Jahr Haft oder 720 Tagsätze).

Weitere Strafanzeigen gegen Pilz

Ein weiteres Verfahren droht Pilz seitens des Asyl-Bundesamtes: Die Beamten zeigten Pilz an, weil er sie in einem Facebook-Video zu einem Abschiebefall des “amtlichen Mordversuchs” beschuldigt hatte. Klagsgrund ist ebenfalls “üble Nachrede”.

Erst vor fünf Tagen, am 1. Juni, ging beim Verfassungsgerichtshof eine weitere Anzeige gegen Pilz wegen “versuchten Mandatskaufs” in der Causa Martha Bißmann ein. Pilz soll versucht haben, sie mit Aussicht auf einen gut honorierten Posten in der Liste Pilz dazu zu bewegen, ihr Nationalrats-Mandat abzugeben.

Auch in den Causae “Ekis” und “Natascha Kampusch” droht Pilz Ungemach wegen angeblich verbotener Veröffentlichung aus geheimen Akten. Ein entsprechender Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft ging bereits ans Justizministerium.in den Causen Ekis und Natascha Kampusch wegen verbotener Veröffentlichung aus geheimen Akten ein Vorhabensbericht über die Oberstaatsanwaltschaft ans Justizministerium geschickt wurde. – derstandard.at/2000081074896/Maria-Stern-soll-zugunsten-von-Peter-Pilz-auf-Mandat-verzichtenin den Causen Ekis und Natascha Kampusch wegen verbotener Veröffentlichung aus geheimen Akten ein Vorhabensbericht über die Oberstaatsanwaltschaft ans Justizministerium geschickt wurd – derstandard.at/2000081074896/Maria-Stern-soll-zugunsten-von-Peter-Pilz-auf-Mandat-verzichtenin den Causen Ekis und Natascha Kampusch wegen verbotener Veröffentlichung aus geheimen Akten ein Vorhabensbericht über die Oberstaatsanwaltschaft ans Justizministerium geschickt wurd – derstandard.at/2000081074896/Maria-Stern-soll-zugunsten-von-Peter-Pilz-auf-Mandat-verzichtenin den Causen Ekis und Natascha Kampusch wegen verbotener Veröffentlichung aus geheimen Akten ein Vorhabensbericht über die Oberstaatsanwaltschaft ans Justizministerium geschickt wurd – derstandard.at/2000081074896/Maria-Stern-soll-zugunsten-von-Peter-Pilz-auf-Mandat-verzichten

Als Wiederholungstäter ins Gefängnis?

Wirklich unangenehm könnte es für den Ex-Grünen werden, wenn er mehrere der anhängigen Verfahren verliert und irgendwann ein Richter zur der Ansicht gelangt, dass es aus generalpräventiven Gründen angezeigt sei, den Wiederholungstäter einzusperren.

Maria Kerns Mandatsverzicht lässt Pilz rasant gesunden

Doch die Rettung scheint nahe: Nach jüngsten Medienberichten nimmt ausgerechnet die Frauensprecherin Maria Stern, die das Mandat des im Zorn abgetretenen Ex-Klubobmannes Peter Kolba übernehmen sollte, dieses nicht an. Das würde, wenn auch über Umwege, den neuerlichen Pilz schen Einzug ins Parlament sichern. Und wohl auch sein akutes Bauchgrimmen ein wenig lindern. Das muss es auch, denn Pilz will bereits morgen, Donnerstag, wieder so gesund sein, dass er dazu eine gemeinsame Pressekonferenz mit Stern geben kann. Ein Schelm, wer dabei an Wunderheilung denkt.

Rückkehr ins Parlament macht nicht automatisch immun

Doch zu früh sollte sich der 64-Jährige nicht freuen: Die Übernahme eines Nationalrats-Mandats schützt nicht automatisch vor Strafverfolgung. Das Gericht stellt im Falle offener Verfahren dann nämlich einen Auslieferungsantrag an das Parlament. Der Nationalrat entscheidet letztlich, ob sich Pilz’ Verfehlungen im Rahmen seiner politischen Tätigkeit ereignet haben oder nicht. Bei der Anzeige wegen versuchtem Mandatskauf dürfte das jedenfalls nicht zutreffen – was eine Strafverfolgung in dieser Causa nicht unwahrscheinlich macht.

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