Ein 40-jähriger Familienvater wurde totgeprügelt. Der türkisch-stämmige Tatverdächtige muss nicht einmal in Untersuchungshaft. (Symbolfoto)

5. September 2017 / 08:00 Uhr

“Kein Haftgrund”: Festgenommener Totschläger gesteht Tat und kommt sofort wieder frei

Wie auf unzensuriert.de berichtet, kam es am 31. August, in der Fußgängerzone in Bergisch Gladbach zu einer tödlichen Prügelattacke auf einen Passanten. Ein 40-jähriger Familienvater wurde unvermittelt von einem Täter aus einer Gruppe „Jugendlicher“ zusammengeschlagen. Im Krankenhaus kämpften die Ärzte noch vergeblich um sein Leben – noch in der Nacht mussten sie aufgeben, das Opfer verstarb.

Keine Information über Täterherkunft

Obwohl gleich ein Tatverdächtiger verhaftet werden konnte, erfuhr man in den Zeitungsmeldungen über die Täterherkunft nichts, da von der Polizei keine Informationen diesbezüglich herausgegeben wurden. Welchen Nationalitäten Gewalttäter aus einer „Gruppe Jugendlicher“ zuzuordnen sind – und welcher eher nicht, konnte man jedoch unschwer erahnen.

Jetzt kam es jedoch auch quasi offiziell heraus. Der Totschläger war ein 18-jähriger Türke, wie bild.de berichtet. Und dort kann man auch lesen, dass der festgenommene Täter, der sein Verbrechen gestand, sofort wieder auf freien Fuß gesetzt wurde. Die Begründung der Staatsanwaltschaft dazu:

Da der Jugendliche keinen Tötungsvorsatz hatte, das Opfer die tödlichen Verletzungen durch den Aufprall auf dem Boden erlitt, ermitteln wir wegen Körperverletzung mit Todesfolge.

Keine besondere Schwere der Tat

Und focus.de, wo noch immer die Täterherkunft verschwiegen wird und wo nur von einem „Kölner“ die Rede ist, schreibt dazu:

Nach seiner Vernehmung bei der Kripo durfte der 18-jährige Kölner wieder nach Hause. Laut Bremer (Oberstaatsanwalt, Anm.) lägen rechtlich gesehen keine Haftgründe, wie Fluchtgefahr oder eine besondere Schwere der Tat, vor.

Körperverletzung mit Todesfolgen, „keine besonders schwere Tat“, ein Kavaliersdelikt in diesen Tagen, wo zeitgleich Leute, welche die Rundfunkgebühren nicht zahlen, bereits inhaftiert wurden. 

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