Potentiell gewalttätigen Asylwerbern, die vielfach in der Nacht ihren kriminellen Neigungen nachgehen, soll jetzt durch eine Anwesenheitspflicht in ihren Quartieren Einhalt geboten werden. Der für das Asylwesen zuständige Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) bereitet eine Anwesenheitspflicht in der Zeitspanne zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr Früh für Asylwerber in ihren Quartieren vor. Gleichzeitig sollen auf der Grundlage von zu erlassenden Hausordnungen in den Asylwerber-Quartieren Anwesenheitskontrollen stattfinden, um die Präsenz zu garantieren.
Bei Jugendlichen in Asylwerber-Quartieren besteht bereits eine solche Anwesenheitspflicht, die derzeit auf der Grundlage jugendschutzrechtlicher Rechtsgrundlagen durch die Bundesländer normiert werden.
Anwesenheitspflicht hätte Mord in Innsbruck verhindert
Der mutmaßliche Mord eines Asylwerbers an einem jungen Vorarlberger in der Innsbrucker Bogenmeile vor drei Wochen hätte jedenfalls durch eine solche Anwesenheitspflicht verhindert werden können. Der Asylwerber hätte sich nämlich dann nicht im Drogendealer-Milieu herumtreiben können, um mit einer Stichwaffe einen unschuldigen Passanten einfach abzustechen.
Mordverdächtiger von Steyr hätte gar nicht bei Opfer übernachten dürfen
Jener 17-jährige Afghane, der in der Nacht vom 8. auf den 9. Dezember im oberösterreichischen Steyr betrunken eine 16-Jährige in ihrem Schlafzimmer erstochen haben soll, hätte gar nicht dort sein dürfen. Anscheinend nehmen es einige Heimbetreiber nicht so genau mit dem Jugendschutz. Auch das sollte mit der neuen, bundesweit geltenden Hausordnung abgestellt werden.