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Zwei mutmaßliche IS-Mörder mit Schweizer Staatsbürgerschaft könnten schon bald auf ihre Hinrichtung warten.

24. Jänner 2019 / 14:48 Uhr

Marokko: Werden IS-Mörder nach Gerichtsverfahren hingerichtet?

Nach der grausamen Ermordung der Dänin Louisa Vesterager Jespersen (24) und der Norwegerin Maren Ueland (28) am 17. Dezember 2018 in Marokko könnte den mutmaßlichen Tätern, die aus den Reihen des “Islamischen Staates” (IS) stammen, am Ende des Gerichtsverfahrens sogar die Todesstrafe drohen. Besonders brisant dabei ist, dass die beiden Verdächtigen Kevin Z. (25) und Nicolas P. (32) Schweizer Staatsbürger sind. Kevin Z. ist schweizerisch-spanischer Doppelstaatsbürger, Nicolas P schweizerischer-britischer Doppelstaatsbürger.

Die marokkanischen Strafbehörden ordnen das Verbrechen als terroristischen Akt ein, und darauf steht eigentlich die Hinrichtung. Seit 1993 wurden allerdings keine Todesstrafen mehr an Strafgefangenen vollzogen. Dafür sitzen nicht weniger als 93 Schwerverbrecher im Todestrakt des Kenitra-Gefängnisses ein und warten auf ihr Schicksal.

Marokkaner fordern Vollzug der Todesstrafe wegen Bluttat

Aktuell werden die Stimmen unter der marokkanischen Bevölkerung nicht zuletzt wegen der Bluttat vom Dezember an den beiden jungen Frauen immer lauter, die Todesstrafe wieder zu vollziehen. Unterdessen halten sich die Schweizer Behörden mit Interventionen für die beiden Verdächtigen zurück. Eine diplomatische Note an die marokkanischen Behörden bei tatsächlich drohendem Vollzug eines Todesurteils an den beiden Pass-Schweizern wird aber in Bern ins Auge gefasst.

Auch Amnesty International Marokko hält sich in diesem exemplarischen Fall auffallend zurück. Es konnte also im Endeffekt durchaus sein, dass die IS-Täter bei tatsächlicher Verurteilung auch auf dem Schafott landen.

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