Für Verwunderung sorgten jüngst Medienmeldungen, dass Schüler, die islamischen Glaubens sind, eigene schulfreie Tage erhalten haben. So können diese das Ramadanfest begehen, das heuer zwischen dem 4. und 6. Juni stattfindet. Möglich wurde dies durch einen Erlass durch den damaligen ÖVP-Bildungsminister Heinz Fassmann vom 2. Mai 2019, der an sämtliche Bildungsdirektionen verschickt wurde. Unzensuriert.at hat ihn bekommen.
Nicht nur das dreitägige Ramadanfest, sondern auch das Opferfest, das heuer vom 11. bis 14. August stattfindet, und der Aschura-Tag (heuer am 9. September) wurden von der Islamischen Glaubensgemeinschaft als Termine bekanntgegeben. Wobei diese Festtage auch terminlich bis 2021 fixiert wurden. Da im August generell schulfrei ist, werden die Schüler nicht bei allen Feiertagen zusätzlich profitieren. Bedenklich ist die Sache allemal.
Religiöse Diskriminierung
Dass die christlich-soziale ÖVP ausgerechnet Moslems mittels Erlass Feiertage gewährt, ist ideologisch skurril, allerdings auch rechtlich möglichweise sogar eine Diskriminierung. Nachdem nicht nur Christen und Moslems als in Österreich anerkannte Gläubige gelten, sondern auch Orthodoxe, Buddhisten und andere, könnten faktisch alle Vertreter einer religiösen Einrichtung ihre speziellen Feiertage melden und müssten auch schulfrei bekommen. Ein geregelter Unterricht wäre dann kaum noch möglich.
Schulgesetze widersprechen ÖVP-Erlass
Im Erlass bezieht man sich auf Paragraphen des Schulpflichtgesetzes (§ 9) und des Schulunterrichtsgesetzes (§ 45). Die angeführten Absätze beschäftigen sich mit dem Fernbleiben des Unterrichts. Gerechtfertigte Gründe sind schlechte Gesundheit bzw. übertragbare Krankheiten, schlechte Witterungen oder außergewöhnliche Ereignisse im Leben des Schülers. Dass religiöse Ereignisse als außergewöhnlich eingestuft werden könnten, mag vielleicht für eine Hochzeit gelten. Außergewöhnlich kann der Ramadan nicht sein, weil er nicht nur für Schüler, sondern für alle Moslems gleich ist.
Moslems müssten an christlichen Feiertagen in die Schule gehen
Wenn Moslems an ihren Feiertagen frei haben, müssten sie umgekehrt an allen anderen christlichen Feiertagen in die Schule gehen. Alles andere wäre eine Diskriminierung. Zur Erinnerung: Der Europäische Gerichtshof hat in der Tatsache, dass der Karfreitag nur für jene Arbeitnehmer ein arbeitsfreier Tag war, die Protestanten sind, eine Diskriminierung aufgrund der EU-Richtlinie 2000/78 erkannt.
EU-Richtlinie könnte gelten wie beim Karfreitag
Diese Richtlinie regelt zwar die Rechte der Arbeitnehmer, allerdings könnte die Entscheidung gleichermaßen für Schüler ausgelegt werden, was auch heißt, dass Schüler, die aufgrund ihrer Religionsangehörigkeit benachteiligt würden, auf Diskriminierung klagen könnten. Möglichweise beim Verfassungsgerichtshof. Während nämlich alle Schüler jeder Glaubensgemeinschaft aufgrund der christlichen Feiertage frei haben, würden nur moslemische Schüler zusätzlich schulfrei haben. Zum Vergleich: Während alle Arbeitnehmer an allen gesetzlichen Feiertagen frei haben, galt dies bis vor kurzem beim Karfreitag nur für Protestanten.
Moslem-Lehrer haben nicht schulfrei – Klagen drohen
Letztendlich könnten aber gewisse Lehrer – ähnlich wie der Atheist bei der Karfreitagsklage – beim EuGH klagen. So hätte etwa ein moslemischer Mathematik-Lehrer im Gegensatz zu seinen moslemischen Schülern nicht frei und müsste folglich an Moslem-Feiertagen jene Schüler unterrichten, die nicht dieses Glaubens sind. Man darf gespannt sein, wann die Anwälte in Stellung gebracht werden.