Zehn Jahre Haft und vier weitere Monate aus dem Widerruf einer bedingten Strafe hat einem 23-jährigen Tschetschenen ein Überfall auf drei Frauen in einer Volkshochschule in Braunau eingebracht. Das Urteil des Landesgerichts Ried ist nicht rechtskräftig. Es fiel unter anderem deshalb so hart aus, weil der Mann bereits einige Vorstrafen hat und kurz nach seiner Haftentlassung rückfällig geworden war.
Lächerliche Beute
Am späten Abend des 23. April des Vorjahres soll der Mann gegen 22.00 Uhr in einem Raum der Volkshochschule Braunau drei Frauen mit einer Schreckschusspistole bedroht und ausgeraubt haben. Er nahm zwei Taschen mit, die Beute war aber marginal.
Seltsame Ausreden vor Gericht
Vor Gericht war der Angeklagte weitgehend geständig und beteuerte, er habe sich geändert. Er habe sich nicht bereichern und niemandem schaden wollen, er habe nur Angst vor der drohenden Abschiebung gehabt und davor, seine Tochter dann nicht mehr sehen zu können. Die Staatsanwältin sah darin aber “nur Ausreden”.
Etliche Vorstrafen, nach Haft gleich wieder rückfällig
Der Strafrahmen für schweren Raub liegt bei einem bis 20 Jahren Haft. Der Angeklagte fasste zehn Jahre aus. Erschwerend wurde u.a. gewertet, dass er etliche Vorstrafen hatte und rasch nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis wieder rückfällig geworden ist. Zudem wurde eine bedingte Strafe von vier Monaten widerrufen. Der Angeklagte nahm das Urteil an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Damit ist der Spruch vorerst nicht rechtskräftig. Quelle: krone.at