Am heutigen Donnerstag haben die Verkehrssprecher von FPÖ – Christian Hafenecker, ÖVP – Andreas Ottenschläger und SPÖ – Alois Stöger einen gemeinsamen Antrag zum Gelegenheitsverkehrsgesetz im Parlament eingebracht. Zentraler Inhalt ist die Zusammenlegung der beiden bisherigen Arten “mit Personenkraftwagen ausgeübtes Mietwagengewerbe” und “Taxigewerbe” zu einem neuen, einheitlichen Gewerbe namens “Personenbeförderungsgewerbe mit Pkw”. Damit sollen die Vorteile beider Gewerbe (flexiblere und daher kundenfreundliche Buchungsmöglichkeiten und erhöhter Qualitätsstandard des Fahrpersonals) so weit wie möglich erhalten werden und zugleich den Anforderungen des heutigen Kommunikations- und Wirtschaftslebens Rechnung getragen werden.
Gesetzestext nicht richtig verstanden
Nun behauptet Bernhard Gaul im Kurier, dass Fahrten von der Wiener Innenstadt nach Klosterneuburg teurer werden müssten:
Eine Fahrt von der Wiener Innenstadt nach Klosterneuburg nördlich von Wien kann mit dem Taxi zwischen 50 und 70 Euro kosten, mit uber oft nur die Hälfte, also 25 bis 35 Euro.
Das soll sich nun aber ändern.
Tatsächlich ist im Gesetz aber vorgesehen, dass es zahlreiche Ausnahmen für die Tarifverordnung – die im übrigen keine Verpflichtung ist, sondern in der Verantwortung der Länder liegt – gibt. So auch für Fahrten, die über Landesgrenzen hinaus erfolgen.
Freie Tarifvereinbarung auch über Landesgrenzen hinweg
Fahrten von Wien nach Niederösterreich unterliegen somit einer völlig freien Tarifvereinbarung, und jeder kann künftig eine Fahrt von der Wiener Innenstadt nach Klosterneuburg um 25 Euro anbieten. Nicht zum ersten Mal verbreiten selbsternannte “Qualitätsmedien” Falschmeldungen. Zuletzt glänzte die Frau Nimmervoll vom Standard mit Unwissenheit.